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Diskussion in Niedersachsen
Kammer hält Stationsapotheker-Pflicht für richtig
Die Apothekerkammer Niedersachsen hat keine Sorge, dass Apothekerstellen in Krankenhäusern nicht besetzt werden könnten. Die Aufgaben von Stationsapothekern seien sehr beliebt, so die Kammer. Sie reagiert damit auf Proteste der Krankenhäuser gegen die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in Niedersachsen.
Am gestrigen Donnerstag hat die niedersächsische Krankenhausgesellschaft vor dem Landtag in Hannover gegen die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern protestiert. Das Bundesland will so nach Pflegemorden die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen – doch die Krankenhäuser argumentieren, sie könnten die nötigen Stellen gar nicht besetzen. Die dortige Apothekerkammer hingegen begrüßt die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ausdrücklich als richtigen Schritt. So erklärt Kammerpräsidentin Magdalene Linz: „Wir halten den Weg der Landesregierung, Stationsapotheker in allen 180 niedersächsischen Kliniken einzuführen, für konsequent und richtig. Gerade hier können Apotheker und Ärzte als interdisziplinäres Behandlungsteam patientenindividuelle Therapiealternativen entwickeln und damit die Patientensicherheit erhöhen“.
Zudem verweist die Kammer auf die Ergebnisse einer Krankenhausstudie des Instituts für Patientensicherheit der Universität Bonn. Die Initiative der Regierung sei auch eine Reaktion darauf. Die Untersuchung belegt, dass es im Krankenhaus sogenannte Risikoschwerpunkte gibt, die die Patientensicherheit gefährden. Seit Jahren führen Schnittstellen und die Arzneimitteltherapiesicherheit die Liste an.
Großer Run auf Stationsapothekerstellen
Auch die Bedenken der Krankenhausgesellschaft, nicht ausreichend Apotheker zu finden und dann gegen das Gesetz zu verstoßen, kann Kammerpräsidentin Linz nicht nachvollziehen. So seien die Aufgaben eines Stationsapothekers bei den Absolventen des Pharmaziestudiums sehr beliebt, erklärt sie. Bundesweit ausgeschriebene Stellen stießen auf sehr großes Interesse und veranlassten sogar Apotheker zur Rückkehr aus den angelsächsischen Mutterländern der Stationsapotheker. Auf eine ausgeschriebene Stelle des Klinikums Region Hannover hätten sich in kürzester Zeit 26 Apotheker beworben, so Linz. Gerade die pharmazeutischen Herausforderungen im Krankenhaus seien für viele Apotheker reizvoll.
Die Kliniken haben neben der Angst kein Personal zu finden, noch weitere Probleme mit dem Gesetz. Sie befürchten, dass an anderen Stellen Personal abgebaut werden muss, um die zusätzlichen Apothekerstellen zu schaffen.
Ein Apotheker pro 300 Betten
Die zukünftigen Stationsapotheker sollen laut dem Gesetzesentwurf insbesondere zu Fragen der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Stationsapotheker sollen Weiterbildungen zum „Fachapotheker für Klinische Pharmazie“ absolviert oder zumindest begonnen haben. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke oder die krankenhausversorgende öffentliche Apotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker „als präsente Beratungspersonen auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt“, heißt es. Konkret bedeutet das: Pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben, ansonsten drohen Bußgelder.
3 Kommentare
Ein Apotheker pro 300 Betten?
von Andreas Grünebaum am 14.08.2017 um 19:06 Uhr
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Verdrängung?
von Reinhard Rodiger am 12.08.2017 um 14:25 Uhr
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Kammer für wen eigentlich?
von Wolfgang Müller am 11.08.2017 um 14:04 Uhr
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