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Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen kann man geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Diclofenac und den Magenschutz Omeprazol für eine ältere Dame, die das Schmerzmittel wegen ihrer Rückenschmerzen verordnet bekommt.
Formalien-Check
Die Kundin reicht einige Tage nach der Rezeptausstellung zwei Verordnungen in der Apotheke ein. Eines davon ist ein Rezept über Physiotherapie. Die Apotheke reicht i dieses wieder zurück, die Verordnung über die beiden Arzneimitteln wird beliefert.
Verordnet ist eine N2-Packung Diclofenac Sandoz® uno unter Angabe der Dosierung 2 x 1 sowie eine N1-Packung Omeprazol unter Angabe der Dosierung 1 x 1. Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen, Rabattverträge sind daher zu beachten. Die Verordnung ist vollständig, aber nicht eindeutig. Position eins ist außer Vertrieb. Der Ersatzartikel Diclac® 150 mg ID Retardtabletten ist seit Juli 2017 nicht mehr in den Packungsgrößen N2 (50 Stück) und N3 (100 Stück) lieferbar. Die Apotheke kann Position eins nur mit einer Packungsgröße mit zwanzig Retardtabletten (N1) beliefern. Wegen der vom Arzt angegebene Dosierung ist Rücksprache zu halten: Die Dosierung für das Präparat ist zu hoch. Das Arzneimittel enthält 150 mg Diclofenac pro Retardtablette und eine Einzeldosis entspricht der täglichen Maximaldosis für Diclofenac. Die nach Rücksprache korrigierte Dosierungsempfehlung von 1 x 1 Retardtablette ist auf die FAM zu übertragen.
Bei Position zwei handelt es sich um eine Wirkstoffverordnung. Ohne Angabe der Wirkstärke ist nur die niedrigste im Handel befindliche Stärke mit der GKV abrechenbar (10 mg). Hier ist eine Rücksprache wegen einer therapiegerechten Dosierung erforderlich. Die Apotheke darf die vom Arzt gewünschte Wirkstärke von 20 mg handschriftlich ergänzen. Ein zusätzlicher Vermerk „laut ärztlicher Rücksprache“ ist mit Handzeichen und Datum zu versehen. Abzugeben sind 30 magensaftresistente Hartkapseln (N1) Omeprazol 20 mg eines rabattierten Herstellers. Die vom Arzt angegebene Dosierung ist auf die FAM zu übertragen.
Die Kundin ist gebührenpflichtig.
Ab Ausstellungsdatum ist das Rezept einen Monat gültig.
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