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Anklage
Zyto-Apotheker soll Kassen um 56 Millionen Euro betrogen haben
Anklage wegen versuchter Körperverletzung in 27 Fällen
Bezüglich Minderdosierungen konzentriert sich die Anklage auf Fälle, die dem Apotheker persönlich zur Last gelegt werden können. Wie eine Pressesprecherin auf Nachfrage von DAZ.online erklärte, seien bei Durchsuchungen etwas über 100 Präparate sichergestellt. Rund die Hälfte sei vollkommen in Ordnung gewesen. Von den Zubereitungen mit erheblichen Minderdosierungen hatte der Apotheker laut den Etikettierungen 27 eigenhändig hergestellt. Auch da der Pharmazeut sich in diesen Fällen nicht herausreden kann, Mitarbeiter hätten sich vertan, hat die Staatsanwaltschaft ihn nur in diesen 27 Fällen wegen versuchter Körperverletzung angeklagt.
Während lange untersucht wurde, ob dem Apotheker auch Tötungsdelikte nachgewiesen werden können, hat die Anklage dies inzwischen verworfen: Es konnte nicht ermittelt werden, welche der über 60.000 Zubereitungen unterdosiert wurden und welcher Patient tatsächlich gesundheitliche Folgen erlitt, erklärt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Zwar seien auch Blutproben von Patienten genommen worden, doch diese wurden nicht analysiert: Ein Sachverständiger habe gesagt, dass Standards fehlen, anhand derer eine Beurteilung der Werte möglich sei. Exhumierungen seien nicht infrage gekommen, da nach dem Rat eines Onkologen insbesondere zwei spezifische Tumorarten für den Nachweis von Tötungsdelikten geeignet gewesen seien – doch fanden sich keine Verstorbenen mit diesen Krebsarten.
Leichter ließ sich rechnerisch nachweisen, bei welchen Arzneimitteln der Apotheker mehr Wirkstoff verkauft als eingekauft hat. Bei 35 Substanzen geht die Staatsanwaltschaft von signifikanten Mengenabweichungen aus, hinzu kommen weitere Wirkstoffe, die am Festnahmetag sichergestellt wurden – laut Stadt Bottrop sind es zusammen knapp 50 Arzneimittel.
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