Gemeinsamer Bundesausschuss

Gröhe widerspricht Benennung neuer G-BA-Spitze

Berlin - 16.06.2017, 10:55 Uhr

Probleme mit den neuen Unparteiischen: Aus Sicht des BMG erfüllt einer der neuen, potenziellen Stellvertreter im G-BA nicht die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit. Außerdem wünscht sich das Ministerium auch Frauen an der G-BA-Spitze. (Foto: G-BA)

Probleme mit den neuen Unparteiischen: Aus Sicht des BMG erfüllt einer der neuen, potenziellen Stellvertreter im G-BA nicht die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit. Außerdem wünscht sich das Ministerium auch Frauen an der G-BA-Spitze. (Foto: G-BA)


Der Gemeinsame Bundesausschuss braucht eine neue Spitze. Die Amtszeit der Unparteiischen läuft im Juli 2018 ab. Die Trägerorganisationen des Ausschusses haben dem Bundesgesundheitsministerium ihre Personalvorschläge unterbreitet. Die umstrittenste Personalie, die Benennung des FDP-Politikers Lars Lindemann, heißt das Ministerium nach Informationen von DAZ.online gut. Probleme hat das BMG vielmehr mit der Benennung eines Stellvertreters und damit, dass die Träger nur eine einzige Frau benennen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eines der wichtigsten Gremien des Gesundheitswesens. Vom Gesetzgeber beauftragt, beschließen die Vertreter der Krankenkassen auf der einen Seite und die Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte und Kliniken) auf der anderen Seite, welche Therapien, Behandlungsverfahren und Arzneimittel die Kassen erstatten sollen und welche nicht. Der G-BA legt unter anderem auch den Zusatznutzen neuer Arzneimittel fest, der ausschlaggebend für die Preise der Medikamente ist. Außerdem beschließt der Ausschuss auch für Apotheker wichtige Richtlinien und Regeln, beispielsweise die Substitutionsausschlussliste.

Bei allen Abstimmungen im G-BA haben die Kassenvertreter und Leistungserbringer die gleiche Anzahl von Stimmen. Ergibt sich zwischen beiden Lagern kein klares Votum, werden die Stimmen der drei Unparteiischen ausschlaggebend. Derzeit ist der ehemalige saarländische Justiz- und Gesundheitsminister Josef Hecken unparteiischer Vorsitzender im G-BA. Die anderen beiden Unparteiischen sind die Ärztin und ehemalige Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Regina Klakow-Franck, und der ehemalige AOK-Manager Harald Deisler.

BMG kommentiert Benennung, Gesundheitsausschuss beschließt

Bis zum 1. Juli 2018 müssen die drei Unparteiischen neu bestimmt werden. Kassen und Leistungserbringer können sich dabei im Vorfeld einvernehmlich auf Personen einigen. Die Trägerorganisationen legen diese Vorschläge dann dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Das BMG wiederum leitet die Anfrage an den Gesundheitsausschuss des Bundestages weiter, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gegen die vorgeschlagenen Personen protestieren kann. Laut Gesetz dürfen Personen, die zum Beispiel für eine Trägerorganisation tätig waren oder selbst als Vertragsarzt oder in einem Krankenhaus gearbeitet haben, nur dann vorgeschlagen werden, wenn diese Tätigkeit mindestens ein Jahr zurückliegt (Karenzzeit).

Das Ministerium hat die Vorschläge der G-BA-Träger inzwischen erhalten. Auf mehreren Seiten erklären Kassen, Kliniken und Ärzte, dass die von ihnen gewünschten Unparteiischen die richtigen Personen für die Benennung der Posten sind. Die Träger schlagen vor, dass Josef Hecken unparteiischer Vorsitzender bleibt. Ebenso sollen der ehemalige Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, sowie der FDP-Politiker und Ärzte-Funktionär Lars Lindemann unparteiische Mitglieder im Ausschuss werden. Jeder der drei Unparteiischen braucht außerdem zwei Stellvertreter. Insgesamt geht es also um die Benennung von neun Unparteiischen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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