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Lars Lindemann
FDP-Politiker und Ärztefunktionär soll Unparteiischer im G-BA werden
Im kommenden Jahr läuft die Amtszeit der drei unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab. Die Unparteiischen sind in dem Gremium das Zünglein an der Waage, wenn es bei Abstimmungen zwischen Kassen und Leistungserbringern keine Mehrheit gibt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass der FDP-Politiker und Ärztefunktionär Lars Lindemann einen der drei Posten bekommen soll.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eines der wichtigsten Gremien des Gesundheitswesens. Vom Gesetzgeber beauftragt beschließen die Vertreter der Krankenkassen auf der einen Seite und die Vertreter Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte und Kliniken) auf der anderen Seite, welche Therapien, Behandlungsverfahren und Arzneimittel die Kassen erstatten sollen und welche nicht. Der G-BA legt auch den Zusatznutzen neuer Arzneimittel fest, der ausschlaggebend für die Preise der Medikamente ist. Außerdem beschließt der Ausschuss wichtige Richtlinien und Regeln, beispielsweise die Substitutionsausschlussliste.
Bei allen Abstimmungen im G-BA haben die Kassenvertreter und Leistungserbringer die gleiche Anzahl von Stimmen. Sollte sich zwischen beiden Lagern kein klares Votum ergeben, können die Stimmen der drei Unparteiischen ausschlaggebend werden. Derzeit ist der ehemalige saarländische Justiz- und Gesundheitsminister Josef Hecken unparteiischer Vorsitzender im G-BA. Die anderen beiden Unparteiischen sind die Ärztin und ehemalige Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Regina Klakow-Franck, und der ehemalige AOK-Manager Harald Deisler.
2018 müssen die drei Unparteiischen neu bestimmt werden. Kassen und Leistungserbringer können sich dabei einvernehmlich auf Personen einigen. Der G-BA legt diese Vorschläge dann dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Das BMG wiederum leitet die Anfrage an den Gesundheitsausschuss des Bundestages weiter, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gegen die vorgeschlagenen Personen protestieren kann. Laut Gesetz dürfen Personen, die zum Beispiel für eine Trägerorganisation tätig waren oder selbst als Vertragsarzt oder in einem Krankenhaus gearbeitet haben, nur dann vorgeschlagen werden, wenn diese Tätigkeit mindestens ein Jahr zurückliegt (Karenzzeit).
2 Kommentare
Unabhängig ???
von Jaill am 11.05.2017 um 13:27 Uhr
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AW: Lindemann
von Bernd Küsgens am 11.05.2017 um 19:03 Uhr
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