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Ausschreibung gestartet
Wer will Medizinal-Cannabis anbauen?
Bislang wird der Bedarf an Cannabis für medizinische Zwecke über Importe gedeckt. In etwa zwei Jahren soll die Arzneidroge auch aus deutschem Anbau zur Verfügung stehen. Vergangene Woche hat die beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur die Ausschreibung veröffentlicht.
„Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in einer gesicherten Inhouse-Plantage in Deutschland.“ So lautet die Bezeichnung des Auftrags, den die Cannabisagentur im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. April ausgeschrieben hat. Auf gut Deutsch: die Cannabisagentur, die den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren soll, sucht Anbaupartner in Deutschland. Interessenten können sich ab sofort auf der Vergabeplattform der Cannabisagentur beteiligen.
Das angebaute Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken verwendet – ist also ein Arzneimittel. Er muss den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) entsprechen sowie die Vorgaben der weiteren relevanten Monografien und Leitlinien erfüllen. Auf diese Weise will die Cannabisagentur die Verfügbarkeit von Cannabis für medizinische Zwecke in reproduzierbarer Qualität nach arzneimittelrechtlichen Vorgaben sicherstellen.
Erfahrung ist von Vorteil
Mit der Ausschreibung soll der kommerzielle Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland angestoßen werden. Bereits anderswo, zum Beispiel in Österreich oder den Niederlanden, Erfahrungen mit dem Anbau von medizinischem Cannabis gesammelt zu haben, ist für die Bewerber von Vorteil. Die Vergabe erfolgt nämliche nach einem Punktesystem. Man erhält dabei zwar auch Punkte, wenn man „Referenzen über den Anbau, die Verarbeitung und die Lieferung von Arzneipflanzen (ohne Cannabis) mit einer Liefermenge von mindestens 50 kg je Referenz in den letzten drei Jahren“ vorweisen kann. Aber der Punktwert, den es für Referenzen beim Cannabisanbau gibt, ist doppelt so hoch Und doppelt so ist auch die damit maximal zu erzielende Gesamtpunktzahl: so kann man mit anderen Arzneipflanzen maximal 20 von 60 Punkten erreichen, mit Erfahrungen beim Cannabisanbau kann man bis 40 Punkte sammeln. Laufen soll der Vertrag 65 Monate.
Kein Cannabis-Lager im BfArM
Nach der Ernte wird die Cannabisagentur das Cannabis für medizinische Zwecke in Besitz nehmen. Auch der Verkauf der Blüten an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken soll über die Cannabisagentur laufen. Das bedeute allerdings nicht, dass die Ernte ins BfArM transportiert und dort gelagert wird. Darauf wird explizit hingewiesen. Lagerung und Weiterverteilung werden bei den jeweiligen Anbaubetrieben beziehungsweise weiteren beauftragten Unternehmen stattfinden.
Weiter wird die Cannabisagentur einen Herstellerabgabepreis festlegen. Gewinne oder Überschüsse dürfen dabei allerdings nicht erzielt werden. Lediglich Personal- und Sachkosten will man decken. Was die Cannabis-Arzneimittel dann tatsächlich in der Apotheke kosten, darauf hat die Agentur keinen Einfluss, heißt es auf der Internetseite. Es werden jedoch dieselben Regelungen wie beim Vertrieb anderer Betäubungsmittel gelten.
Erste Ernte 2019 erwartet
Bis Cannabis aus hiesigem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf seit Inkrafttreten des „Cannabis-Gesetzes” am 10. März 2017 mit Importen gedeckt. Die erste Ernte wird für 2019 erwartet. Derzeit wird in den Niederlanden und in Kanada bestellt, aber grundsätzlich kann Cannabis aus jedem Land importiert werden, das Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle anbaut und in Arzneimittelqualität anbietet.
3 Kommentare
Anbau
von David am 28.03.2018 um 9:35 Uhr
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4 monate
von sticky am 11.04.2017 um 20:16 Uhr
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Anmerkung
von Fenko am 11.04.2017 um 19:23 Uhr
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