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Gastbeitrag zur Themenwoche Rabattverträge
Rabattverträge brauchen den vollversorgenden Großhandel
Christopher Hermann macht sich ein Bild vor Ort
Ein Besuch des AOK-Verhandlungsführers Dr. Christopher Herrmann in einer Großhandelsniederlassung trug auf Kassenseite wesentlich zum Verständnis der Großhandelsabläufe bei und brachte mehr Unterstützung bei der reibungslosen Abwicklung der Rabattverträge. Dabei wurde auch klar, dass die Umsetzung der Rabattverträge nur mit vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen möglich ist, denn nur sie führen sämtliche Arzneimittel, die von Apotheken nachgefragt werden.
Ein Blick hinter die Kulissen des Großhandels zeigt, welch leistungsfähiges System aufgebaut wurde und wie viele aufeinander abgestimmte Prozess- und Arbeitsschritte notwendig sind, damit Arzneimittel in ausreichender Menge beschafft, in den Bestand aufgenommen, vorschriftsmäßig gelagert und schließlich kommissioniert sowie schnell, sicher und bedarfsgerecht ausgeliefert werden.
Lieferprobleme: Die hundertprozentige Lösung gibt es nicht
„Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler haben zu jeder Zeit volles Engagement gezeigt, um die Apotheken ausreichend mit Ware zu versorgen“, fasst PHAGRO-Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas Trümper rückblickend zusammen. Trotzdem kam und kommt es immer wieder zu Lieferproblemen auf Herstellerseite. Apotheker und ihre Mitarbeiter kämpfen somit nicht nur mit den notwendigen Erklärungen gegenüber ihren Patienten, warum nun ein Wechsel des gewohnten Arzneimittels erfolgt, sondern werden auch mit der Retax-Problematik bei Lieferschwierigkeiten konfrontiert. „Das ist bis heute ein wenig befriedigendes Thema für alle Seiten“, sagt Trümper. Und er weiß: „Aufgrund der komplexen Systemabläufe kann eine hundertprozentige Lösung nicht gefunden werden. Aber wir arbeiten weiter daran, die Prozesse so optimal wie möglich zu gestalten.“
Damit der Großhandel die Nachfrage aus allen bundesweiten und regionalen Rabattverträgen schnell und zuverlässig erfüllen kann, müssen vor allem die Hersteller rechtzeitig und ausreichend liefern. Spätestens zwei Monate vor Beginn der Vertragslaufzeit müssen die pharmazeutischen Großhandlungen beginnen, ihre Bestände kontinuierlich aufzubauen.
Noch vor diesem Schritt – also gut drei Monate vor Vertragsbeginn – benötigen die Großhändler von den Krankenkassen die auf die Pharmazentralnummer (PZN) bezogenen Informationen für die betreffenden Arzneimittel. Denn: Jede PZN erfordert im Einkauf eine sorgfältige Einzelentscheidung, die nicht nur das jeweilige Rabattarzneimittel betrifft, sondern auch diejenigen Arzneimittel, die hierdurch substituiert werden. Nur auf diese Weise kann der Großhandel entsprechend disponieren – immerhin trägt er als Eigentümer der Ware das volle Risiko falscher Dispositionen.
Kostspieliger PZN-Austausch
Dass die Leistungsfähigkeit vollversorgender Großhandlungen hier weit über das reguläre Geschäft hinaus gefordert ist, machen folgende Zahlen deutlich: Im Laufe des Jahres 2015 wurden insgesamt 27.013 Rabattvertragsarzneimittel (PZN) quasi über Nacht ausgetauscht. Dies verursachte in jeder Großhandelsniederlassung einen durchschnittlichen Mehraufwand von 18,67 Euro pro PZN. Insgesamt ergab sich somit ein Betrag von 57 Millionen Euro, den der Großhandel zusätzlich aufbringen musste – und zwar ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Eine Situation, die für die Branche nach wie vor unbefriedigend ist. „Hier werden mit den Rabattverträgen Regelungen zulasten Dritter, nämlich des Großhandels gemacht, ohne dass auch nur im Ansatz über einen Kostenausgleich nachgedacht wird“, so Verbandschef Trümper.
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