- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Rabattverträge brauchen ...
Gastbeitrag zur Themenwoche Rabattverträge
Rabattverträge brauchen den vollversorgenden Großhandel
Auch für den pharmazeutischen Großhandel sind Rabattverträge
eine Herausforderung. Denn sie generieren Mehraufwand in einer komplexen
Warenwirtschaft. Und dieser Mehraufwand wird ebenso wenig extra bezahlt wie jener der Apotheker. Lesen Sie anlässlich unserer Themenwoche „10 Jahre Rabattverträge” einen Gastbeitrag des Großhandelsverbandes PHAGRO.
Schon der Start war turbulent: Als am 1. April 2007 die ersten Rabattverträge in Kraft traten, standen bei den pharmazeutischen Großhändlern die Telefone nicht mehr still. Tausende von Anrufen aus Apotheken, aber auch von Krankenkassen blockierten die Call-Center. Es ging vor allem um Fragen wie diese: Welche Rabattvertragsarzneimittel sind nicht lieferbar? Und warum? Und vor allem: Wie kommt der Apotheker an die schriftliche Bestätigung des Großhandels, die ihn vor Retaxierung schützt, wenn ein Rabattvertragsmedikament nicht lieferbar ist?
Schwierige Bevorratung
Der gesamten Branche fehlte vor allem eines: belastbare Information. Mehr als die spärlichen Fakten aus der Fachpresse hatte niemand. Selbst die Vertreter der Hersteller konnten den Bedarf für ein Rabattvertragsarzneimittel im Markt meist nicht einschätzen. Hinzu kamen Lieferprobleme bei einigen Herstellern. Entsprechend schwierig gestaltete sich die Bevorratung. Auf Erfahrungswerte oder gar Vorjahresdaten konnte der Großhandel zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgreifen. Die aber sind Grundlage für die Warenwirtschaftssysteme, die sicherstellen, dass stets ausreichend Ware am Lager ist.
Die ersten Wochen waren eine Herausforderung. Eine ungewöhnliche Situation – die mitunter auch nach ungewöhnlichen Lösungen verlangte. In einigen Mitgliedsunternehmen wurden sogar pensionierte Mitarbeiter wieder reaktiviert, um der Flut von Nachfragen Herr zu werden.
Gespräche mit den Krankenkassen
Auf der Basis der Erfahrungen beim Start der Rabattverträge suchte der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO das Gespräch mit den ausschreibenden Krankenkassen. Er unterbreitete Vorschläge zur Verbesserung der Lieferfähigkeit bei künftigen Rabattverträgen: Frühzeitigere Information durch die Krankenkassen etwa. Oder der Ersatz der schriftlichen Bestätigung für nicht lieferbare Rabattvertragsarzneimittel durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein. So konnten viele Prozessschritte optimiert werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.