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Stellungnahme zum Rx-Versandverbot
AOK will mit Versandapotheken die Versorgung gestalten
Der AOK-Bundesverband widerspricht dem Rx-Versandverbot vehement. In seiner Stellungnahme zu dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf malt die AOK das Bild einer Apotheken-Versorgung, wie es den Krankenkasse gefallen würde: Das Apothekenhonorar würde in ein Höchstpreismodell verwandelt und die Kassen würden Selektivverträge mit Versandapotheken abschließen.
Bis zum kommenden Mittwoch, also noch zwei Tage, haben die Fachverbände im Gesundheitswesen Zeit, den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Rx-Versandverbot zu kommentieren. Als einer der ersten Verbände hatte der GKV-Spitzenverband in der vergangenen Woche seine Position dargestellt: Der Kassenverband ist strikt gegen ein Verbot. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes können die Versandapotheken dabei helfen, die Landversorgung zu sichern.
Auch der AOK-Bundesverband hat nun seine Stellungnahme abgeschickt und will die vom BMG vorgeschlagenen Regelungen streichen. Aus Sicht des AOK-Verbandes ist es fraglich, ob das Rx-Versandverbot „nach zwölf Jahren gelebtem Versandhandel“ überhaupt europarechtskonform durchgesetzt werden könne. So wie die Kollegen vom GKV-Spitzenverband meinen auch die AOK’ler, dass die rückgängige Apothekenzahl nicht auf den Versandhandel zurückzuführen sei, sondern vielmehr durch „Konzentrationsprozesse“ erklärt werden könne. Ohnehin sei die Apothekendichte in Deutschland mit Blick auf den EU-Vergleich noch „hinreichend“.
Der AOK-Bundesverband weist auch darauf hin, dass das Verbot aus Kassensicht in- und ausländische Versandapotheken benachteiligen würde. „Wird den Versandapotheken die Berechtigung des Rx-Versandes genommen, wird folglich einer Vielzahl von deutschen (Versand-) Apotheken ein zusätzlicher und den wenigen ausländischen Versandapotheken der einzige Vertriebsweg genommen“, heißt es in dem Dokument, das der AOK-Bundesverband ans BMG geschickt hat. Außerdem sei das Versandverbot nicht zeitgemäß und werde vom BMG noch dazu nicht ausreichend gut begründet.
10 Kommentare
Selektivverträge
von Horst Wycisk am 14.03.2017 um 17:23 Uhr
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von Heiko Barz am 14.03.2017 um 11:46 Uhr
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von Bernd Jas am 14.03.2017 um 11:00 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 14.03.2017 um 9:54 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 14.03.2017 um 9:07 Uhr
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von Friedemann Ahlmeyer am 14.03.2017 um 9:05 Uhr
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von Christian Springob am 14.03.2017 um 8:54 Uhr
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AW: Wirtschaftlichkeitsreserven
von Peter Lahr am 14.03.2017 um 9:10 Uhr
AW: Wirtschaftlichkeitsreserven
von Bernd Jas am 14.03.2017 um 10:14 Uhr
AllesOK im Geberrausch ...
von Christian Timme am 14.03.2017 um 8:28 Uhr
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