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Rezepturen und BtM-Abgabe
Bundestag beschließt höheres Apothekenhonorar
Was ändert sich für die Pharmaindustrie?
Neben den für Apotheker relevanten Passagen hat der Bundestag mit dem AMVSG zahlreiche Änderungen im Pharma-Bereich beschlossen. Darum geht es unter anderem:
- Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Nutzenbewertung ausgenommen.
- Um Anreize für die Entwicklung neuer Antibiotika zu setzen, und somit die häufiger werdenden Resistenzen zu bekämpfen, wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einbezogen. Zudem werden die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern.
- Der G-BA soll ein Informationssystem für Arztpraxen entwerfen, in dem sich die Ärzte über den Mehrwert neuer Arzneimittel informieren können.
- Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel wird bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt.
- Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern. Außerdem werden die pharmazeutischen Unternehmer verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen.
- In begründeten Einzelfällen ist es bald möglich, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste Vergleichstherapie.
- Außerdem wird die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens (aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse) verkürzt.
- Gilt ein Zusatznutzen eines neuen Medikamentes als nicht belegt, weil der pharmazeutische Unternehmer die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht hat, ist künftig ein angemessener Abschlag auf den Erstattungsbetrag zu vereinbaren.
3 Kommentare
Jubelperser an Meckertussi
von Karl Friedrich Müller am 10.03.2017 um 9:05 Uhr
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Meckertussi statt Jubelperser
von Christiane Patzelt am 09.03.2017 um 19:31 Uhr
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Jubel
von Karl Friedrich Müller am 09.03.2017 um 17:44 Uhr
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