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Frage nach Haltung des BMG zum Rx-Versandverbot in 2012
In einer anderen Frage wollen die Grünen wissen, wie die Arzneimittelversorgung in anderen EU-Staaten mit Rx-Versandverbot reglementiert ist. Gibt es etwa eine staatliche Bedarfsplanung und Zulassung von Apotheken, des Medikationsmanagements, der Erstattung für Apotheken, so wie der Selbstbeteiligung von Patienten? Die Bundesregierung möge die staatlichen Vorgaben und Regelungen für jedes Land einzeln auflisten, bittet die Fraktion.
Eine mehrfach untergliederte Frage befasst sich zudem mit der Haltung des BMG zum Rx-Versandverbot im Jahr 2012. Im Rahmen des 2. AMG-Änderungsgesetzes hatte der Bundesrat seinerzeit gefordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Der Hintergrund: Die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte geprüft, Pick-up-Stellen zu unterbinden, hielt dies aber letztlich verfassungsrechtlich nicht für möglich.
Das BMG war zu dieser Zeit in FDP-Hand, Minister war Daniel Bahr. Die Länder akzeptierten dies, sprachen sich aber als Alternative für das Versandverbot aus – was die Regierung in ihrer Gegenäußerung jedoch ablehnte. Die Begründung: Auch diesem Vorschlag stünden verfassungsrechtliche Bedenken entgegen – Stichwort Berufsfreiheit. Zudem lägen der Bundesregierung keine Hinweise vor, „dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen (Präsenz-)Apotheken in sich birgt“.
Arzneimittel-Mehrverbrauch und ökonomische Ziele
Da haken die Grünen jetzt nach: Wie passt dies mit dem aktuellen Referentenentwurf zusammen, der in seiner zweiten Fassung maßgeblich betont, das Rx-Versandverbot sei erforderlich, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten? Und: Wird die geänderte Einschätzung des BMG zur Sicherheit des Versandweges durch die gesamte Bundesregierung geteilt? Auf welchen konkreten neuen Erkenntnissen basiert diese hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit des Versandweges offenbar geänderte Einschätzung?
Eine weitere Frage ist, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass geringfügige Preisnachlässe Patienten veranlassen könnten, verschreibungspflichtige Arzneimittel über den ärztlich verordneten Bedarf beziehungsweise das medizinisch not wendige Maß hinaus wie Genussmittel zu konsumieren.
Nicht zuletzt wollen die Grünen auch wissen, inwieweit sich aus Sicht der Bundesregierung die Gewinnerwartungen einer inhabergeführten Apotheke von der durch eine Kapitalgesellschaft betriebenen Apotheke unterscheiden. Auch die Frage, welche ökonomischen Ziele inhabergeführte Apotheken haben, soll die Regierung beantworten.
Die Antworten der Bundesregierung werden in Kürze erwartet. Man darf gespannt sein.
2 Kommentare
Grüne wollen wissen -- eine politische Phrase??
von Heiko Barz am 11.02.2017 um 11:26 Uhr
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Grüne nicht mehr alleine, 5% in Sichtweite ...
von Christian Timme am 10.02.2017 um 21:37 Uhr
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