Analyse zur Umfrage
Welche Fragen bei der Umfrage gestellt werden und was dies für die Apotheken bedeuten kann, erfahren Sie in einer umfassenden Analyse in der nächsten Ausgabe der DAZ und » hier.
Viele Apotheker sehen sich derzeit mit einer umfangreichen Fragensammlung zur Arzneimittelpreisverordnung konfrontiert - und viele sind erstaunt, was dort nicht gefragt wird. Doch es gibt zwei Varianten der Umfrage.
Von der derzeit laufenden Umfrage der Beratungsgesellschaft 2hm & Associates zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) kursieren zwei Varianten. Dies bestätigte Iris an der Heiden, die bei der Beratungsgesellschaft für die Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig ist, gegenüber DAZ.online. Ein Teil der Fragen richte sich an alle befragten Apotheken. Weitere Fragen würden dagegen jeweils nur einem Teil der Apotheken gestellt. Diese Aufteilung diene nur dem Zweck, die einzelnen Apotheken nicht mit zu vielen Fragen zu belasten, erläuterte an der Heiden. Eine Variante der Fragensammlung enthält detaillierte Fragen zu klassischen Rezepturen und einige Fragen zur Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln. In der anderen Variante wird genauer nach der Warenbewirtschaftung und der Verteilung der Arbeit auf die verschiedenen Berufsgruppen in der Apotheke gefragt.
Zum Inhalt der Fragen erläuterte an der Heiden: „Die Fragen sind stets an den Leitlinien der Bundesapothekerkammer und an der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung orientiert.“ Dies machte sie am Beispiel der Rezeptur deutlich: „Die Fragen zur Rezeptur beziehen sich konsequent auf die Kategorien der Arzneimittelpreisverordnung.“ (Gemeint ist die Aufteilung der Darreichungsformen in Gruppen mit verschiedenen Rezepturzuschlägen.) Dies ergebe sich für sie aus dem Auftrag für die Studie, die Zuschläge gemäß der AMPreisV zu prüfen. Dabei räume sie jedem Bestandteil der AMPreisV gleiches Gewicht ein. Es würden also alle Zuschläge gleichermaßen hinterfragt.
Mit Blick auf die Fragen zur Beratung in Apotheken erklärte an der Heiden: „Es ist nicht das Ziel der Umfrage, das Geschäft der Apotheken als Ganzes abzufragen.“ Die Studie würde neben den Antworten auf die Umfrage auch andere Datenquellen nutzen, die gemeinsam in das Ergebnis eingehen.
Die Irritationen um die Frage nach dem prozentualen Anteil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel am Apothekenumsatz bezeichnete an der Heiden als unbegründet. Diese Frage habe für sie keine große Bedeutung. Es sei nur eine Zusatzfrage, um einen Eindruck von den großen Unterschieden bei der Verteilung zwischen Rx- und OTC-Umsatz zu bekommen. Sie trat damit der Spekulation entgegen, diese Frage diene dazu, die Gesamtkosten anteilsweise auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel umzulegen.
Zur Frage, wie viele Defekturarzneimittel durchschnittlich zusammen angefertigt werden, erklärte an der Heiden, damit sei die Chargengröße gemeint. Offenbar haben einige Apotheker an dieser Stelle allerdings die Chargenanzahl eingetragen. Doch bleibt offen, warum nicht gleich diese eindeutigen Begriffe verwendet wurden.
Welche Fragen bei der Umfrage gestellt werden und was dies für die Apotheken bedeuten kann, erfahren Sie in einer umfassenden Analyse in der nächsten Ausgabe der DAZ und » hier.
2 Kommentare
Alles eine Frage der Zutaten ...
von Christian Timme am 07.02.2017 um 12:36 Uhr
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Dürfen wir hoffen: Der Missstand "Hoch Defizitäre Rezeptur" wird angegangen?
von Wolfgang Müller am 06.02.2017 um 14:42 Uhr
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