Zulassungsempfehlung des CHMP

Adalimumab-Biosimilars zur Zulassung empfohlen

London / Stuttgart - 27.01.2017, 17:55 Uhr

Amgevita und Solymbic enthalten beide den gleichen Antikörper Adalimumab. Der TNF-alpha-Inhibitor neutralisiert die Wirkung des Tumornekrosefaktors. (Foto: iculig / Fotolia.com)

Amgevita und Solymbic enthalten beide den gleichen Antikörper Adalimumab. Der TNF-alpha-Inhibitor neutralisiert die Wirkung des Tumornekrosefaktors. (Foto: iculig / Fotolia.com)


Der Humararzneimittelausschuss der EMA hat acht Arzneimittel zur Zulassung empfohlen: Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion, rheumatoide Arthritis und  COPD. Auch zwei Biosimilar und ein Antibiotikum erhielten ein positives Votum. Zwei Arzneimittel lehnte der Ausschuss ab.

In seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 ist der Humanarzneimittelausschuss der EMA, CHMP, bei acht Arzneimitteln zu einer positiven Einschätzung gekommen. 

Das Committee for Medicinal Products for Human Use empfiehlt die Zulassung von Xeljanz zur Therapie der rhreumatoiden Arthritis. Xeljanz enthält den Wirkstoff Tofactinib, ein selektiver Hemmstoff der Janus-Kinasen JAK 1 und JAK3. Auf diese Weise unterdrückt Tofactinib die Synthese proinflammatorischer Interleukine (IL-2, -4, -7, -9, -15, -21) und Interferone und moduliert so den Entzündungsprozess. Der pharmazeutische Unternehmer hinter Xeljanz ist Pfizer.

Xeljanz soll in Kombination mit Methotrexat bei erwachsen Patienten mit rheumatoider Arthritis zum Einsatz kommen, die mit anderen Antirheumatika nicht ausreichend therapiert sind beziehungsweise, die Unverträglichkeiten auf andere antirheumatische Wirkstoffe zeigen. 

Xeljanz steht Patienten in den Vereinigten Staaten bereits seit 2012 therapeutisch zur Verfügung. 2013 hatte die europäische Zulassungsbehörde EMA die Zulassung von Xeljanz zunächst abgelehnt.

Auch der langwirksame Muscarinrezeptor-Antagonist Umeclidinium mit dem Handelsnamen Rolufta bekam eine positive Einschätzung vom CHMP. Rolufta von GSK soll als Pulverinhalator COPD-Patienten zur Verfügung stehen. GlaxoSmithKline hat bereits die Zulassung für einen Umeclidiumium-haltigen Pulverinhalator, Incruse.

 Der CHMP befindet auch Tadalafil Lilly des Bad Homburger Pharmakonzerns Eli Lilly für zulassungswürdig. Lilly vermarktet Tadalafil bereits unter dem Handelsnamen Cialis und bringt mit Tadalafil Lilly sein eigenes Generikum in den pharmazeutischen Markt. Der PDE5-Inhibitor soll – wie Cialis auch – zur Therapie der erektilen Dysfunktion und des benignen Prostatasyndroms eingesetzt werden.

Hospira hatte ebenfalls einen Wirkstoff zur Zulassung bei der EMA eingereicht: Daptomycin Hospira. Das ausschließlich gegen grampositve Keime wirksame Antibiotikum erhielt vom CHMP eine positive Einschätzung. Das Originalpräparat ist Cubicin und wird von MSD vermarktet. Daptomycin Hospira stimmt mit den Indikationsgebieten von Cubicin überein: Das zyklische Lipopeptid ist indiziert bei schweren Haut- und Weichteilinfektionen (bereits für Kinder ab einem Jahr) und bei Erwachsenen mit einer rechtsseitigen, durch Staphylococcus aureus ausgelösten, Endokarditis.

Daptomycin kommt außerdem zum Einsatz, bei Staphylococcus-aureus-Bakteriämien, die mit RIE (rechtsseitig infektiöse Endokarditis) oder mit cSSTI (komplizierte Haut- und Weichteilinfektionen) assoziiert sind.

Zweimal positiv für Adalimumab

Gleich bei zwei Biosimilars kommt der Humararzneimittelausschuss zu einem positiven Votum: Amgevita und Solymbic, beide vom pharmazeutischen Hersteller Amgen. Außerdem enthalten beide Arzneimittel den gleichen Antikörper Adalimumab. Der TNF-alpha-Inhibitor neutralisiert die Wirkung des Tumornekrosefaktors.

Amgevita und Solymbic sind indiziert zur Therapie der rheumatoiden Arthritis, Psoriasis und Psoriasis-Arthritis, Axiale Spondyloarthritis, Hidradenitis suppurativa (Acne inversa), Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Uveitis sowie die Enthesitis-assoziierte Arthritis. Amgevita hat außerdem die Zulassungsempfehlung für die Polyartikuläre juvenile idiopathische Arthritis erhalten.

Auch Methotraxat des Herstellers Therakind erhält die Zulassungsempfehlung für die Therapiebereiche der rheumatoiden Arthritis und Psoriasis. In der Onkologie für die akute lymphatische Leukämie (ALL). Handelsname wird Jylamvo 2 mg/ml sein. Jylamvo wird als Lösung zur oralen Einnahme zur Verfügung stehen.

Zulassungserweiterung: Lenalidomid

Das Lenalidomid-haltige Arzneimittel Revlimid von Celgene darf nach Einschätzung des CHMP künftig auch in der Monotherapie bei Patienten mit unbehandeltem multiplem Myelom eingesetzt werden, die eine Stammzelltransplantation erhalten haben. Bislang umfasste die Indikation von Revlimid beim multiplen Myelom lediglich nicht transplantierbare Patienten. Auch beinhaltet die bisherige Zulassung ausschließlich eine Kombinationstherapie mit dem Corticoid Dexamethason.

Zu einer positiven Bewertung zur Zulassung kommt der Humanarzneimittelausschuss auch beim Diabetes-Arzneimittel Synjardy. Das Kombinationspräparat enthält die Wirkstoffe Metformin und Empagliflozin – allerdings nahm Boehringer das Antidiabetikum im November 2016 vom deutschen Markt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Synjardy keinen Zusatznutzen bescheinigt. 

Nein sagt der CHMP zu Denosumab, Pegfilgrastim

Der Humanarzneimittelausschuss lehnte auch Zulassungsanträge ab. Für Xgeva mit dem Wirkstoff Denosumab beantragte Amgen eine Zulassungserweiterung bei tumorbedingten Hypercalcämien. Bislang darf der Antikörper gegen den RANK-Liganden nur zur „Prävention von skelettbezogenen Komplikationen (pathologische Fraktur, Bestrahlung des Knochens, Rückenmarkkompression oder operative Eingriffe am Knochen) bei Erwachsenen mit Knochenmetastasen aufgrund solider Tumoren“ und zur „Behandlung von Erwachsenen und skelettal ausgereiften Jugendlichen mit Riesenzelltumoren des Knochens, die nicht resezierbar sind oder bei denen eine operative Resektion wahrscheinlich zu einer schweren Morbidität führt“ eingesetzt werden. Der CHMP lehnte diesen Antrag mit der Begründung einer unzureichenden Datenlage ab. Die aktuellen Daten ließen keine Aussage zu, dass der Nutzen von Xgeva die Risiken der Therapie überwiege.

Das gleiche Schicksal ereilte Zioxtenzo von Sandoz mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim. Sandoz beantragte die Zulassung zur Behandlung neutropenischer Tumorpatienten. Zwei Hauptgründe führte der Ausschuss für seine Ablehung des Pegfilgrastim-Biosimilars zu Neulasta an: So äußerte der CHMP Bedenken, dass Zioxtenzo zu vergleichbaren Plasmaspiegeln führe wie das Original Neulasta. Und: Die von Sandoz gewählte Betriebsstätte war offenbar nicht GMP zertifiziert. 

Dienogest und Ethinylestradiol: Zur Aknebehandlung empfohlen

Bei Hormonpräparaten mit Ethinylestradiol und Dienogest als wirksame Bestandteile bewertete der CHMP den Nutzen bei einer Aknetherapie. Der CHMP kommt abschließend zu einer positiven Einschätzung: Moderate Akne könne mit 0,03 mg Ethinylestradiol und 2 mg Dienogest behandelt werden, wenn zuvor antibiotische Therapien oder Aknebehandlungen nciht ausreichend angeschlagen hätten. Allerdings sollten Frauen das Arzneimittel nur dann einnehmen, wenn sie ohnehin ein orales Kontrazeptivum zur verhütung einsetzten. 

Der CHMP bewertet das Auftreten unerwünschter Wirkungen wie Thromboembolien als gering. Auch gebe es keine verfügbaren Daten, die neue Sicherheitsbedenken rechtfertigten. Thromboembolien seien eine bekannte Nebenwirkung aller hormoneller Kontrazeptiva, heißt es in der Empfehlung der CHMP.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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