Gröhes Gesetzentwurf

Beschließen Union und Linke das Rx-Versandverbot gemeinsam?

Berlin - 15.12.2016, 15:05 Uhr

Gemeinsame Sache: Die Linksfraktion will dem Gesetzentwurf zum Rx-Versandhandelsverbot des CDU-geführten BMG zustimmen. (Foto: Külker)

Gemeinsame Sache: Die Linksfraktion will dem Gesetzentwurf zum Rx-Versandhandelsverbot des CDU-geführten BMG zustimmen. (Foto: Külker)


Dem Rx-Versandverbot steht derzeit nur eines im Wege: die SPD-Bundestagfraktion. Doch eigentlich bräuchte die Union die Stimmen ihres Koalitionspartners gar nicht, um den Rx-Versandhandel abzuschaffen. Denn die Linksfraktion hat nun signalisiert, das Verbot gemeinsam mit der Union verabschieden zu wollen. Dass CDU/CSU diesen Vorschlag annehmen, ist aber unwahrscheinlich.

Anfang der Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen ersten Referentenentwurf für das Rx-Versandhandelsverbot präsentiert. Große Teile dieses Entwurfes, insbesondere die Begründung, lesen sich wie ein Manifest für die Apotheke vor Ort. Das BMG ist der Meinung, dass die Arzneimittelversorgung in keiner Weise durch den Versandhandel ersetzt werden könne und stellt klar, dass man jeglichem Einfluss von Kapitalgesellschaften auf das deutsche Gesundheitssystem vorbeugen wolle.

In der vergangenen Woche hatte es im Deutschen Bundestag einen Antrag gegeben, der ganz ähnlich klang. Absender des Antrages zur Abschaffung des Rx-Versandhandels: die Linksfraktion. Auch die Linken machten sich für die Apotheke vor Ort stark, indem sie unter anderem auf den Wert pharmazeutischer Beratungen hinwiesen. Das Papier der Linken dürfte es auch bis ins Plenum des Bundestages schaffen. Dass die anderen Fraktionen dafür stimmen, ist aber mehr als unwahrscheinlich.

Kurioserweise gibt es nun gleichzeitig den Gesetzentwurf des CDU-geführten BMG, der zumindest was die Intention betrifft dem Vorschlag der Linken sehr ähnelt und dem große Teile der Unionsfraktion zustimmen dürften. Doch auch das von der CDU geplante Gesetz hat ein politisches Problem: Der Koalitionspartner, die SPD, will ein Rx-Versandverbot auf gar keinen Fall beschließen.

Viele Apotheker werden sich nun fragen: Warum beschließen CDU und Linke dieses Vorhaben also nicht gemeinsam?  DAZ.online hat nachgefragt und ist insbesondere bei der Linksfraktion auf offene Ohren gestoßen. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Oppositionsfraktion, erklärte: „Wir werden einer gesetzlichen Regelung auf jeden Fall nicht im Wege stehen und hätten kein Problem damit, für einen Gesetzentwurf von Minister Gröhe stimmen.“ Rein rechnerisch könnte das Rx-Versandverbot auf diese Weise durchkommen: Die Union hat 310 Sitze im Bundestag, die Linksfraktion weitere 64. Die erforderliche Stimmenanzahl könnte in einem Bundestag mit 630 Sitzen also locker erreicht werden.

Realistisch ist dieses Szenario jedoch nicht. Selbst Vogler kommentiert ihren eigenen Vorschlag kritisch: „Es ist leider langjährige Erfahrung, dass die Regierungsfraktionen regelmäßig aus Koalitionsraison gegen ihren erklärten politischen Willen votieren. Wenn ein Antrag zu sehr weh tut, wird auch mal monatelang die Abstimmung verweigert. Das ist leider der gepflegte und wenig demokratische Umgang mit den in Sachfragen vorhandenen Mehrheiten.“

Und auch bei der CDU will man dieser Idee keine Chance geben. Michael Hennrich, in der Unionsfraktion zuständig für Arzneimittel- und Apothekenthemen, erklärt gegenüber DAZ.online: „Solche Vorschläge sind leider Teil des üblichen politischen Betriebes. Wir brauchen aber einen Beschluss mit unserem Koalitionspartner, nicht mit den Linken. Eine sichere Mehrheit gibt es nur mit der SPD. Und daran arbeiten wir.“

Doch wahrscheinlich muss Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nicht nur beim Koalitionspartner für Zustimmung zu seinem Gesetz werben. Auch in der Unionsfraktion könnte es Abweichler geben. Maik Beermann (CDU), Abgeordneter aus Niedersachsen, hat bereits seinen Widerstand angekündigt. Und der CDU-Parteitag stimmte jüngst über einen Antrag ab, nach dem der Rx-Versandhandel beibehalten werden soll. Die CDU-Delegierten entschieden sich, den Antrag an die Bundestagsfraktion zu überweisen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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10 Kommentare

Rezepturen

von Dr Schweikert-Wehner am 17.12.2016 um 14:23 Uhr

Wir haben das zarte Pflänzchen mal getestet. Soeben kam ein Rezept von DocMorris, auf dem eine einfache Salbenrezeptur verordnet war, trotz eigenem Labor und fränkischem Professor, zurueck mit dem Hinweis: Sowas soll bitte die Apotheke vor Ort machen!

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AW: Rezepturen

von Christian Timme am 17.12.2016 um 15:13 Uhr

Von dem endlos Laberer an Herrn Dr. S--W. Lesen Sie bitte die beiden Beiträge von Eric, wenn nötig auch zweimal, fällt Ihnen jetzt was auf?. Zur Rezeptur, Glückwunsch zum 4. Advent.

AW: Und jetzt was zu Rezepte kopieren und zusammentragen

von Christian Timme am 17.12.2016 um 15:50 Uhr

Mit jedem dieser Rückläufer-Rezepte haben Sie einen Beleg der für die Präsenzapotheke spricht. Alle sammeln, Dokumentation erstellen, Dr. Fliege und Presse einladen, Pressekonferenz abhalten und einfach mal selbst ein paar Erfahrungen sammeln usw. Ist das zuviel verlangt von einem Laberer?.

Von Grenzüberschreitungen und Kreisläufen.

von Christian Timme am 17.12.2016 um 10:39 Uhr

Vom Club of Rome mit "Grenzen des Wachstums" bis zur Digitalen Transformation. Vom leichten anknabbern bis zum heftigen Biss in den Allerwertesten. Von Gesetzesnormen die erdacht wurden um zu schützen bis zur Zerstöhrung durch Befolgung. Der Kreis schließt sich. Neuauflage von die Revolution frisst Ihre Kinder. Der Kreis und die Rückkehr zum Ausgangspunkt ist die Antwort.

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AW: Von Grenzüberschreitungen und Kreislä

von Dr Schweikert-Wehner am 17.12.2016 um 13:58 Uhr

Und vom am Thema vorbei bis zum unendlichen Gelaber...

Ich sehe das kritisch.

von Eric am 16.12.2016 um 11:06 Uhr

Ee verwundert weder, dass die DAZ sich in der Berichterstattung für das Verbot ausspricht, noch, dass die Leserkommentare etwas "einseitig" ausfallen.

Fakt ist jedoch, dass in einem Rechtsstaat nicht beliebig Berufsverbote erlassen werden können. Nicht einmal mit 100% der Stimmen im Bundestag. Für Versender, dabei geht es gewiss nicht nur um DocMorris, hat dies aber empfindliche Auswirkungen auf ihre Berufsfreiheit. Ein Grundrecht! Das in unserer Rechtsordnung, wie alle Grundrechte, prinzipiell über allen anderen Erwägungen steht. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht steht diesen betroffenen Rx Versendern offen. Wer denkt, dass mit einem solchen Gesetz alles grkl wäre, irrt.

Der bessere Weg wäre die Vor Ort und Notdienstversorgung einfach extra und zusätzlich zu vergüten. Das wäre mit Mehrkosten verbunden, weswegen ich verstehen kann, dass der Gesundheitsminister diese Möglichkeit nicht verfolgt. Aber wieso die Apotheker und die Fachpresse diesen Weg nicht verfolgen, der anstatt Minder- sogar Mehreinnahmen in die Offizin bringen könnte, ist mir ein Rätsel.

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AW: Ich sehe das kritisch - gut so.

von Christian Becker am 16.12.2016 um 11:31 Uhr

Prinzipiell ist es gut, kritisch zu hinterfragen, insbesondere in einer Umgebung, die von direkt (negativ) betroffenen geprägt ist.

Es ist aber auch so, dass diese Leute eben auch genau diejenigen sind, die wissen, wovon sie reden, im Gegensatz zu diversen Politikern (die es hoffentlich nur nicht wissen und nicht bewusst falsch darstellen).

Ein Versandverbot ist übrigens mitnichten ein Berufsverbot. Jeder Versender darf weiterhin seine Apotheken betreiben und sogar weiterhin Medikamente versenden - nur eben nicht die verschreibungspflichtigen; so wie das in 21 anderen Ländern der EU wunderbar funktioniert.

"Der bessere Weg wäre die Vor Ort und Notdienstversorgung einfach extra und zusätzlich zu vergüten. Das wäre mit Mehrkosten verbunden, weswegen ich verstehen kann, dass der Gesundheitsminister diese Möglichkeit nicht verfolgt. Aber wieso die Apotheker und die Fachpresse diesen Weg nicht verfolgen, der anstatt Minder- sogar Mehreinnahmen in die Offizin bringen könnte, ist mir ein Rätsel."

Das wäre eine indirekte Subventionierung von DoMo und Co. durch Steuergeld. Die Versender dürfen mit Rabatten locken (nun, die inländischen nicht), dem Staat gehen Einnahmen verloren und damit nicht noch mehr verloren gehen (durch Verlust von Arbeitsplätzen) und auch die Nacht- und Vor-Ort-Versorgung weiterhin gewährleistet bleibt, wird den Apotheken (in welcher Form, Ausmaß etc. auch immer) Geld zugeschossen.
Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Vereinfachte man die Geldflüsse könnte man auch einfach sagen, der Staat zahlt DoMo etc. Geld, damit sie den deutschen Apothekenmarkt in Ruhe lassen.

AW: @Christian Becker am 16.12.2016 um 11:31 Uhr

von Eric am 16.12.2016 um 12:01 Uhr

Formaljuristisch ist es natürlich kein "Berufsverbot" i. S. d. Verfassungsrechts. Ich setze in einer öffentlichen Diskussion aber nicht unbedingt voraus, dass jeder den Unterschied zwischen Berufsverbot und Berufsausübungsfreiheit kennt, "Berufsverbot" ist der bekanntere und IMHO auch ebenso valide Begriff, die Berufsausübungsfreiheit bzw. deren Beschränkung ist juristisch lediglich ein Spezialfall des Berufsverbots.

Und natürlich wird die Berufsausübungsfreiheit in ganz erheblichem Maße beschränkt, wenn ein ansonsten voll zugelassener deutscher Apotheker - das sind ja keine ICH AGs die hierzulande Rx offiziell versenden dürfen, nur diese legalen "Internetapotheken" wären ja überhaupt einem Rx Verbot wirksam betroffen - auf dem Versandweg nur noch OTC anbieten darf.

Es gibt jahrzehntelange, detailierte Rechtsprechung zu Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit, da wird kein Neuland beschritten. Es haben sich hier zahlreiche Leitsätze in BVerfG Urteilen herausgebildet, die sehr, sehr restriktiv gegenüber Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind. Da ist es auch nicht mehr mit rein politischen ("Ich denke, dass..." und Gegenrede) Argumentationen zu tun. Juristen argumentieren in solchen Fällen nicht dialektisch (These - Antithese - Synthese, der überzeugenderen Synthese wird politisch gefolgt), sondern hier ist penibel von jenen, die die Berufsausübungsfreiheit beschränken wollen - DIESE sind in der Beweislast! - empirisch nachzuweisen, dass die ganzen Befürchtungen tatsächlich mit einer kleinen Rx Versandliberalisierung auch wirklich eintreten, die aktuell dafür vorgeschoben werden. Definitiv wird hier ein etwas übetriebener Alarmismus betrieben - Rx Versandboni werden seit Jahren gewährt, DocMorris hat nie damit aufgehört, zwischenzeitlich lediglich die aktive Neukundenwerbung damit gestoppt und im Übrigen gegen die Verbote geklagt.

Man hat also seit Jahren Erfahrungen mit Rx Versandboni und diese haben schon bisher nicht zu tektonischen Verschiebungen geführt. Der Rx Versand kam auch nie über eine Nische hinaus - warum ist nachvollziehbar. Das Gros der Patienten braucht 1. das Medikament, dass der Arzt akut verschreibt, sofort und will sich nicht mit "Papierkram" einer Bestellung befassen um das Medikament dann 3 Tage später in Händen zu halten und auch bei den Chronikern ist einfach nicht jeder solch ein, polemisch gesagt, Sparfuchs, dass er für 2,50 € diesen Aufwand betreibt, wo doch die Offizin sich meist im Umfeld von Arztpraxen angesiedelt hat und man sein Rezept auf dem Nachhauseweg auch als Chroniker bequemer und einfacher einlösen kann, als auf dem Versandweg. Das ist nach jeder Lebenserfahrung die Praxis, der zugegeben werden muss.

Ich sehe einfach nicht die unschlagbaren Beweise auf der Seite der Rx Verbotsbefürworter, die zwingend das Bundesverfassungsgericht rasch davon überzeugen, dass diese Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich geboten (!) und damit zulässig ist.

Ich will damit gar nicht inhaltlich über das Pro und Kontra diskutieren sondern darauf hinweisen, dass, egal wie sich Betroffene und Fachpresse dazu positionieren, die Sache einfach nicht so einfach und eindeutig ist. Und die Rechtsstreits nach solch einem Gesetz einfach in die nächste Runde gehen werden und mitnichten alles geklärt sein wird. Ich persönlich würde sogar sachlich betrachtet Klagen recht gute Chancen einräumen.

Wenn man Vor Ort und Notfallversorgung als einen Gemeinwohlwert ansieht, dann sehe ich weder ein, dass das nur die GKV Patienten tragen sollen (nur die sind vom Anreizmodell Rezeptboni Vs. Zuzahlung überhaupt in dieser Form tangiert), indem man sie zwangsweise an die Offizin bindet, noch finde ich, dass die bisherige Vergütung dafür überhaupt ausreichend ist - wie doch Apothekenvertreter ansonsten auch nie müde werden zu betonen.

Ich halte es verfassungsrechtlich und bzgl. des Gemeinwohls nun einmal für zielführender, diese Gemeinwohlleistungen auch von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen. Idealerweise mit Steuerzuschüssen und nicht nur durch die GKV Beitragszahler. Alternativ könnte man besondere Steuererleichterungen für die klassische Offizin in der Fläche oder auch gestaffelt nach Aufgabenbereich (Notdienstapotheke ja/nein) vorsehen. Unser Steuerrecht ist komplitziert genug, da machen 2-3 zusätzliche Steuerabzugsmerkmale den Braten auch nicht mehr fett.

Oder irgendwas ganz anderes. Ich meine aber, dass es so "billig", wie mit einfachen Verboten, nicht funktionieren wird. Zumindest diskutieren sollten wir über diese Möglichkeit.

Wo bleibt das Grundgesetz?

von Hummelmann am 15.12.2016 um 20:35 Uhr

Wer erinnert sich noch an den November 2001?
Damals ging es um die Frage, ob die Bundeswehr sich auch ohne UNO-Mandat am Krieg in Afghanistan beteiligen soll. Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Unionsparteien waren dafür. Seine Regierungsmehrheit (SPD und Grüne) dagegen eher nicht. Deshalb verband der Kanzler diese Abstimmung mit der Vertrauensfrage. Das Ergebnis war kurios: Plötzlich stimmten SPD und Grüne (mit sehr wenigen standhaften Ausnahmen) für den Kriegseinsatz und die Unionsparteien dagegen. Der Leidtragende war der arme Soldat. Er musste in den Krieg ziehen und "Deutschland am Hindukusch verteidigen", weil die Bundestagsmehrheit, die eigentlich dagegen war, ihm dazu das Mandat erteilt hatte. Paradox.
Denn im Grundgesetz steht, dass der Abgeordnete nur dem Willen seiner Wähler und seinem eigenen Gewissen verpflichtet ist.
Wenn wir soger in einer Frage über Leben oder Tod, Krieg oder Frieden nicht mehr unserem Gewissen, sondern dem Willen der Fraktionsdisziplin verpflichtet sind, wie können wir erwarten, dass, in der an sich simplen Frage des RX-Versandhandels, die Vernunft die Oberhand behalten kann?
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Immerhin gibt es auch Lichtblicke in Berlin. So durfte 2015 in der Frage der Sterbehilfe fraktionsübergreifend abgestimmt werden. Warum sollten wir das in einer zentralen Frage, wo es um den Erhalt unserer gut funktionierenden Arzneimitteldistribution geht, nicht ebenfalls hinbekommen? Die absolute Mehrheit der deutschen Bevölkerung wünscht sich den Erhalt der inhabergeführten Apotheke vor Ort. Deshalb ist es normal und nicht vermessen anzunehmen, dass auch die Mehrheit im Bundestag im Sinne unseres Bundesgesundheitsministers abstimmen würde (wenn man sie denn fraktionsübergreifend lassen würde).

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Ja, so geht Demokratie!

von Christian Becker am 15.12.2016 um 16:24 Uhr

Es ist eigentlich schon schlimm genug, dass die Wähler durch Koaltionenbildung hinterher eigentlich gar nicht kriegen, was sie gewählt haben, sondern einen Kompromiss, bei dem vor den Wahlen noch gar nicht klar sein kann, was sich hinterher durchsetzt und was nicht.

Jetzt wäre hier mal die Chance, dass ein Koalitionsteil eine realistische Chance hätte, sich gegen den anderen durchzusetzen, weil ein Teil der Opposition dafür ist - aber nein, das geht ja nicht. Wo kämen wir da hin.

Es ist schon schade, dass "Dem deutschen Volke" und der Eid eigentlich nichts gelten, sondern in erster Linie Politik für die Parteien und Erhaltung der Posten betrieben wird.

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