Beratungs-Quickie

Off Label - Alprazolam als Schlafmittel

München / Stuttgart - 01.12.2016, 07:00 Uhr

Schlaflosigkeit: Wenn Schäfchen zählen nicht hilft, greifen viele Ärzte bei ihren Patienten auf Benzodiazepine zurück. (Foto: Dmitry Pichugin / Fotolia)

Schlaflosigkeit: Wenn Schäfchen zählen nicht hilft, greifen viele Ärzte bei ihren Patienten auf Benzodiazepine zurück. (Foto: Dmitry Pichugin / Fotolia)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Diesmal geht es um eine Verordnung über das Benzodiazepin Alprazolam für eine alte Dame.

Formalien-Check

Verordnet sind 50 Tabletten Tafil® 0,5 mg, Packungsgröße N3, unter Angabe der PZN und dem Herstellernamen.

Das Rezept ist eindeutig, aber nicht vollständig. Die Betriebsstätten-Nummer (BSNR) und der Status fehlen. Die BSNR ist auf Rezepten bereits unten rechts in der Codierzeile aufgedruckt. Sie dient als zusätzliches Sicherheitsmerkmal des Rezeptvordrucks. Die Apotheke muss die BSNR telefonisch mit der Arztpraxis abgleichen und handschriftlich ergänzen. Der Status muss nicht nachgetragen werden.

Der Arzt erlaubt den Aut-idem-Austausch. Somit sind Rabattverträge zu beachten. Die Kundin ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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