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Die Importförderklausel soll lieber unangetastet bleiben und eine Klarstellung zur Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen ist auch nicht nötig. Das befand am heutigen Freitag das Bundesratsplenum, das sich mit den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum AM-VSG befasst hat.
Das Bundesratsplenum hat sich am heutigen Freitag im ersten Durchgang mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) befasst. Mit dem Vorhaben will der Gesetzgeber hauptsächlich die Beschlüsse aus dem Pharmadialog und einige weitere Punkte zur Arzneimittelpreisbildung umsetzen. Der Gesundheits- und Finanzausschuss der Länderkammer hatten zuvor aber einige Empfehlungen zum – nicht zustimmungsbedürftigen – Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt, die die Bundesregierung bislang nicht in das Gesetz mit aufgenommen hatte. Die gute Nachricht für die Apotheker: An der Honorarerhöhung für die Pharmazeuten in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe haben die Länder nichts zu mäkeln. Und: Obwohl es bislang nicht im Gesetzestext verankert war, wurde vom Bundesratsplenum beispielsweise die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für das Rx-Versandverbot angenommen.
Andere wichtige Änderungsvorschläge, die im Interesse der Apotheker gewesen wären, konnten sich hingegen nicht durchsetzen. So hatte der Gesundheitsausschuss etwa empfohlen, die Importförderklausel (§ 129 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V) zu streichen – eine Forderung, die auch die ABDA in ihrer Stellungnahme zum AMVSG aufgestellt hatte. Melanie Huml, Bayerns Gesundheitsministerin, warb in ihrer Rede vor dem Bundesratsplenum nochmals für die Abschaffung. Durch das AMNOG sei dieses bürokratische Instrument „praktisch überflüssig geworden“, erklärte sie. Zudem überwögen die Gefahren den Nutzen: „Denn der Parallelimport kann Einfallstor für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel sein“, so Huml. Das Plenum ließ sich dennoch nicht mehrheitlich von dieser Empfehlung überzeugen.
Pharmazeutische Dienstleistungen und Erstattungsbeträge
Das gleiche gilt für den Antrag, im Gesetz klarzustellen,
dass ergänzende Vereinbarungen zwischen Apotheker- und Kassenverbänden auf
Landesebene auch die Erbringung und Vergütung pharmazeutischer
Dienstleistungen zum Gegenstand haben können. Auch dies ist eine wiederkehrende Forderung der
ABDA. Doch im Plenum gab es dafür keine Mehrheit. Dass es eine solche Klarstellung im Sozialgesetzbuch V bislang nicht gibt, hat weitreichende Folgen für die Apotheker: Einige Aufsichtsbehörden der Krankenkassen meinen nämlich, dass die Pharmazeuten gar keine rechtliche Berechtigung dafür haben, neben der Packungsabgabe Beratungsdienstleistungen anzubieten und abzurechnen.
Einige Empfehlungen des Gesundheitsausschusses an das Plenum beschäftigten sich auch mit Pharma-relevanten Fragen. So wurde beispielsweise ebenfalls die Empfehlung abgelehnt, das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot der öffentlichen Listung des Erstattungsbetrages zu streichen. Eine Mehrheit fand sich stattdessen für einen Hilfsantrag, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung bittet, bei der Ausgestaltung der für das Vorhaben geplanten Rechtsverordnung darauf zu achten, „dass das im Pharmadialog vereinbarte Ziel, das Preisabschlagspotenzial für die deutschen Krankenkassen in vollem Umfang zu erschließen, erreicht wird“. Es müsse ausgeschlossen werden, dass ausländische Behörden auf Informationen zum rabattierten Erstattungsbetrag Zugang haben.
Grundsätzlich gilt: Das AMVSG ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann die heute beschlossenen Positionen also nur als Empfehlung an den Bundestag weitergeben. Die Bundesregierung muss zwar dazu Stellung beziehen, eine Einigung zwischen beiden Kammern ist allerdings nicht zwingend notwendig.
Importeure: DAV soll Attacken gegen Importquote einstellen
Dass die Länder es abgelehnt haben, die Importförderklausel zu streichen, freut einen besonders: Der Verband der
Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD) reagierte umgehend und begrüßte die Entscheidung als „deutliches politisches Signal, das im
Sozialgesetzbuch verankerte Wirtschaftlichkeitsprinzip auch weiterhin mit
funktionierenden Instrumenten umzusetzen”. Der VAD wünscht sich nun, dass nunmehr auch die Spitze des Deutschen Apothekerverbands „ihre mit wechselnder Begründung
vorgetragenen Attacken gegen die Importförderung des Sozialgesetzbuches und die
Importquote des Rahmenvertrages einstellt”. Es sei an der Zeit, nicht weiter
gegen, sondern gemeinsam mit importierten Arzneimitteln die benötigten
Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben, so der VAD in einer Mitteilung.
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