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Bundesratsinitiative
Mehrheit der Bundesländer empfiehlt Rx-Versandverbot
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich am heutigen Mittwoch für das Versandhandels-Verbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Damit ist auch mit einer Zustimmung des Plenums der Länderkammer am 25. November zu rechnen, doch der Bundestag wird die Initiative wohl noch stoppen.
Nur wenige Tage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni hatte das bayerische Gesundheitsministerium einen Bundesrats-Antrag angekündigt, den Rx-Versandhandel komplett zu verbieten. Am Freitag brachte das Ministerium die Initiative ein – und konnte am heutigen Mittwoch einen ersten großen Erfolg verbuchen: Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfahl eine Mehrheit der Bundesländer das Rx-Versandverbot.
Im Ausschuss sind alle 16 Bundesländer mit gleichem Stimmgewicht vertreten. Die konkreten Abstimmungsergebnisse sind vertraulich, so dass offen bleibt, welche Länder für den Antrag gestimmt haben, und wie viele Bundesländer ihre Stimmen enthalten haben. Klar ist jedoch, dass die Befürworter in der Überzahl sind. „Ich freue mich, dass meine Initiative für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln diese wichtige Hürde genommen hat“, erklärte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml in einer Stellungnahme. „Am 25. November wird sich das Plenum des Bundesrats damit befassen.“
Positives Votum ist wahrscheinlich
In der Länderkammer sind die Bundesländer je nach ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen vertreten. Nach Recherchen von DAZ.online haben sich bereits die fünf größten Bundesländer für das Rx-Versandverbot entschieden, die zusammen 29 Stimmen vereinen – sowie Berlin, das mit vier weiteren Stimmen vertreten ist. Von den insgesamt 69 im Bundesrat vertretenen Stimmen sind also 33 für das Verbot. Voraussichtlich haben sich mehr als diese sechs Bundesländer im Gesundheitsausschuss das Verbot ausgesprochen, die sich bislang noch nicht öffentlich geäußert haben. Die nötige Mehrheit beträgt 35 Stimmen, bei Enthaltungen sind es entsprechend weniger.
Der Bundesrats-Antrag sieht vor, das Versandverbot in das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) zu integrieren. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die Initiative aufhalten könnte, da das Gesetz stark umstrittene Punkte wie die Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen enthält, die noch zu längeren Diskussionen führen könnten. Aus diesem Grund will auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Auch wird die Bundesregierung voraussichtlich über ein EU-Notifizierungsverfahren anderen Mitgliedsstaaten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, was das Verfahren um Monate verzögern würde.
Voraussichtlich stoppt der Bundestag die Initiative
Doch nicht nur die Pläne Gröhes für ein eigenes Gesetz könnten einen Strich durch die Pläne Humls machen: Während sich Union und Linke bislang fast geschlossen für den Schritt ausgesprochen hat, gab es unter anderem von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach starke Kritik, und auch Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche sprach sich für den Erhalt des Rx-Versandhandels aus.
Zwei weitere Anträge wurden am Mittwoch gleichfalls vom Gesundheitsausschuss angenommen: Hamburg empfahl vage, auf das EuGH-Urteil zu reagieren – das Bundesland sprach sich als bislang einziges explizit gegen die Initiative Bayerns aus. Schleswig-Holstein will neben dem Rx-Versandverbot noch weitere Optionen prüfen.
Gefährdung der Apotheken vor Ort
Die bayerische Ministerin sieht ihren Erfolg dennoch als wichtiges Signal für Apotheken vor Ort. „Eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung ist Daseinsvorsorge – und in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je“, erklärte Huml. „Die bewährte Arzneimittelversorgung und Beratung durch die Apotheken vor Ort ist jedoch durch die aktuelle Rechtsprechung gefährdet“, sagte sie. „Deshalb ist ein Versandhandelsverbot unumgänglich.“
Apotheken vor Ort sind laut Huml wichtige Gesundheitsdienstleister: Online-Apotheke könnten weder persönliche Beratung noch Nacht- und Notdienste sowie Notfallversorgung leisten. Sie wolle keinen ruinösen Preiskampf. „Es kann nicht sein, dass in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Versandapotheken vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen“, erklärte sie. Insbesondere Apotheken in Stadtrandlagen und ländlichen Gebieten würden dann ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.
2 Kommentare
Kollegin Patzelt
von Heiko Barz am 10.11.2016 um 11:33 Uhr
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Gebt der SPD
von Christiane Patzelt am 09.11.2016 um 18:36 Uhr
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