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Initiative aus Bayern
Rx-Versandverbot mit guten Chancen auf Bundesrats-Mehrheit
Während sich im Bundestag eine schwierige Debatte zum Rx-Versandverbot andeutet, scheint es im Bundesrat schon bald eine Mehrheit dafür zu geben: Nach Informationen von DAZ.online gäbe es für das Verbot jetzt schon 33 der 35 benötigten Stimmen im Bundesratsplenum. Am 25. November steht die Abstimmung im Plenum der Länderkammer an. Offen bleibt jedoch, wie es danach weitergeht.
Nach Informationen von DAZ.online würden derzeit sechs Bundesländer für ein Rx-Versandverbot stimmen, die fünf größten und stimmgewichtigsten Länder sind dabei – und nur eines ist klar dagegen. Nachdem Bayern kurz nach dem EuGH-Urteil eine Bundesratsinitiative hierzu angekündigt hatte, schlossen sich Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen schnell an. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit ließ gegenüber DAZ.online wissen, es sei eine „aus hiesiger Sicht nachvollziehbare und fachlich unterstützte Option“, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln „auf das verfassungs- als auch EU-rechtlich gebotene Maß zurückzuführen, d.h. diesen Versandhandel zu unterbinden“.
Inzwischen positionierte sich auch das Sozialministerium in Stuttgart. „Baden-Württemberg unterstützt die Vorstöße aus Bayern und von Bundesgesundheitsminister Gröhe grundsätzlich“, schrieb eine Pressesprecherin. „Wir machen uns weiterhin stark für eine gesicherte flächendeckende Versorgung mit Apotheken – vor allem auch im ländlichen Raum.“
Bisher hat sich nur ein Bundesland gegen das Verbot positioniert
Damit sprechen sich die Landesregierungen von mehr als 70 Prozent aller Bundesbürger für ein Versandverbot aus. Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind mit je sechs Stimmen im Bundesrat vertreten, Hessen mit fünf und Berlin mit vier. Von den insgesamt 69 möglichen Stimmen favorisieren also 33 das Versandverbot rezeptpflichtiger Arzneimittel, für eine einfache Mehrheit bedarf es 35 Stimmen – bei Enthaltungen sind entsprechend weniger positive Voten nötig.
Die Chancen auf weiteren Zuspruch stehen gut, da sich mit Hamburg bislang nur ein Bundesland klar gegen das Rx-Versandverbot ausgesprochen hat. Noch nicht positioniert haben sich bislang die für Gesundheit zuständigen Ministerien in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Klar ist: Stimmt nur eins dieser Länder für den Antrag aus Bayern, gibt es in der Länderkammer eine Mehrheit für das Versandhandelsverbot.
Noch einige Hürden im Weg
Bevor der bayerische Antrag, das Rx-Versandhandelsverbot ins Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) aufzunehmen, überhaupt vom Bundesratsplenum diskutiert werden kann, muss er allerdings noch eine Hürde nehmen. Am morgigen Mittwoch wird sich im Gesundheitsausschuss der Länderkammer erstmals zeigen, wie viele Bundesländer das Pro-Apotheker-Vorhaben grundsätzlich unterstützen würden. In diesem Ausschuss geht es darum, dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Dazu müssen dem Antrag mehr Bundesländer zustimmen als ablehnen – hier ist jedes Land allerdings gleichwertig mit einer Stimme vertreten. Klar ist aber auch: Selbst wenn die Mehrheit im Gesundheitsausschuss den Antrag nicht unterstützt, kann Bayern die Initiative noch in Form eines Plenarantrags einbringen.
Laut einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums werden die Ausschussberatungen „erste Hinweise“ liefern, wie aussichtsreich der Antrag ist. Ende der übernächsten Woche soll es dann ernst werden. Letztlich werde sich „am 25.11.2016 im Plenum des Bundesrats zeigen, welche anderen Länder unseren Antrag unterstützen“, erklärte sie gegenüber DAZ.online.
Schafft es das Rx-Versandverbot durch den Bundesrat, muss sich danach der Bundestag mit dem Vorschlag befassen. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse deutlich unklarer: Politiker der SPD und Grünen äußerten deutliche Kritik an Einschränkungen des Versandhandels. In der Arbeitsgruppe Gesundheit der Sozialdemokraten ist das Verbot dem Vernehmen nach am heutigen Dienstag erneut besprochen und hat erneut keine Unterstützer gefunden. Und auch in den Reihen der Unionsfraktion und bei den Grünen sprachen sich einzelne Politiker gegen ein derart vollständiges Verbot aus.
AMVSG könnte Rx-Versandverbot behindern
Eine weitere Hürde für das Rx-Versandhandelsverbot könnte auch die Konstruktion des bayerischen Antrages sein. Die bayerische Initiative sieht vor, den Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel über das aktuell in der Abstimmung befindliche AMVSG zu untersagen. Dies ist laut bayerischem Gesundheitsministerium die „schnellste Möglichkeit“, um das Anliegen in den Bundesrat zu bringen. Auch sei dies aufgrund des „Sachzusammenhangs“ sinnvoll. Es könnte aber einerseits heikel werden, da die sonstigen Inhalte des AMVSG teils stark umstritten sind – es enthält neben der Erhöhung des Rezeptur-Honorars und der BtM-Abgabe beispielsweise auch die umkämpfte Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise.
Andererseits könnte die bayerische Initiative auch das AMVSG behindern. Nämlich dann, wenn Deutschland
über ein sogenanntes Notifizierungsverfahren der EU-Kommission und anderen EU-Staaten die Möglichkeit
geben müsste, Bedenken gegen das Rx-Versandverbot vorbringen zu können. „Fragen
zur Notwendigkeit eines EU-Notifizierungsverfahrens und zum sich daraus
ergebenden zeitlichen Ablauf bitten wir Sie, zuständigkeitshalber an das BMG zu
richten“, schreibt die Sprecherin des bayerischen Ministeriums. Im BMG prüft man derzeit noch,
ob ein solches Verfahren, das die Initiative um bis zu sechs Monate verzögern könnte, notwendig ist.
Ob die Idee, das Rx-Versandverbot an das AMVSG anzuhängen, sinnvoll war, wollte auch die ABDA nicht klar kommentieren. ABDA-Sprecher Reiner Kern erklärte ausweichend: „Jede Initiative, das Rx-Versandhandelsverbot auf die parlamentarische Agenda zu bringen, ist begrüßenswert. Auf welchem Weg man das Verbot dann in der Legislative am besten umsetzt, ist eine nachgeordnete Frage.“
3 Kommentare
Wer hat uns ver...
von Christian am 08.11.2016 um 18:54 Uhr
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Hamburg dagegen
von Frank Ebert am 08.11.2016 um 18:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Hamburg dagegen
von Anita Peter am 08.11.2016 um 18:55 Uhr
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