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Entlassmanagement
Bessere Versorgung oder bürokratischer Super-GAU?
Das Bundesschiedsamt hat über die Rahmenvorgaben für das Entlassmanagement entschieden. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes werden Patienten in Zukunft nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hingegen hält das Ganze für einen bürokratischen Super-GAU.
Ab Sommer 2017 müssen die Krankenhäuser bei der Entlassung
von Patienten nach klar geregelten Verantwortlichkeiten und verbindlichen
Standards arbeiten. Diese sind für Patienten auf den Internetseiten der
Kliniken nachzulesen. Je nach individuellen Erfordernissen soll für
Patienten, die aus der voll- oder teilstationären Behandlung eines
Krankenhauses entlassen werden, die Anschlussversorgung verlässlicher
sichergestellt werden. Nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und
Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht auf konkrete Regelungen zum
Entlassmanagement einigen konnten, musste das Bundesschiedsamt eine
Entscheidung treffen. Am 13. Oktober war es soweit.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie können Krankenhäuser Entlassrezepte für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und andere veranlasste Leistungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Bislang standen Patienten trotz zahlreicher Regeln und Gesetze – der gesetzliche Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement besteht schon seit vielen Jahren – immer wieder vor Problemen bei der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Es haperte an der Umsetzung. Auf die Fehlentwicklung beim Entlassmanagement hatte der Gesetzgeber zuletzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz reagiert und entsprechende Aufgaben für eine bessere sektorenübergreifende Versorgung für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser im § 39 Abs. 1a SGB V definiert.
GKV-Spitzenverband: „Gewinner sind die Patienten"
Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes werden mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Denn der Versorgungsbedarf von Patienten richte sich nicht nach starren Sektoren- oder Abrechnungsgrenzen, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg. Die Entscheidung werde helfen, den Rechtsanspruch der Patienten endlich in allen Krankenhäusern durchzusetzen. Das Schiedsamt habe das richtige Maß gefunden zwischen verbindlichen Ablaufstandards in den Kliniken und Handlungsspielräumen, sagte von Stackelberg weiter. Gewinner sind seiner Ansicht nach die Patienten. Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus werde künftig zielgerichteter geplant, damit der Übergang von der Klinik zum weiterbehandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung reibungsloser klappe.
DKG: „Wegen der großen Bürokratie erst 2017"
Ganz anders sieht es die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Das Schiedsamt habe das Entlassmanagement zu einem bürokratischen Monster für die Krankenhäuser gemacht, klagen die Klinikvertreter. Entgegen der gesetzlichen Vorgaben hätten Krankenkassen und Kassenärzte mit ihrer absoluten Mehrheit durchgesetzt, dass nunmehr jeder Patient in ein formales Entlassmanagement einbezogen werden müsse – unabhängig davon, ob tatsächlich Bedarf besteht, kritisierte die DKG. Zu diesem formalen Entlassmanagement gehörten Aufklärungsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Das bedeute 38 Millionen Blatt Papier und rund 50.000 Zwangsregistrierungen von Krankenhausärzten im KV-System, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Den Zeitaufwand bezifferte er auf mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit, das entspreche circa 100.000 Arbeitstagen. Entlassmanagement sei gut und richtig, aber nur für die Patienten, die es brauchen, sagte Baum. Der enorme bürokratische Aufwand erfordere viel zeitlichen Vorlauf. Daher könnten die Vorteile des Entlassmanagements, wie Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen und Entlassrezepte, erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
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