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Kabinettsentwurf AM-VSG
Mehr Geld für Apotheker, Aus für Zyto-Verträge
Freie Apothekenwahl bei Zytos soll gesichert werden
Auch bei den exklusiven Zyto-Verträgen zwischen Krankenkassen und Apothekern setzt das BMG seine kürzlich bekannt gewordenen Pläne um. Dem Vernehmen nach soll die Politik auf das Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem vergangenen Jahr verstört reagiert haben. Das Gericht hatte die exklusiven Zyto-Ausschreibungen mit der Begründung verteidigt, dass Patienten bei der Zytostatika-Versorgung ohnehin keine Apothekenwahlfreiheit hätten. Das BMG scheint das anders zu sehen: Per Gesetz sollen die Ausschreibungen bei Apotheken nun verboten werden. Die Begründung: Die freie Apothekenwahl müsse gesichert werden.
Gleichzeitig will das Ministerium die Wirtschaftlichkeitsreserven in der Zytostatika-Versorgung weiterhin heben. Daher sollen Krankenkassen mit Herstellern künftig Rabattverträge über die verwendeten Präparate abschließen. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich hatte sich zuletzt für dieses Modell stark gemacht. Der AOK-Bundesverband, der im Auftrag mehrerer AOKen die Zyto-Versorgung exklusiv ausschreibt, hatte jedoch beklagt, dass Zyto-Rabattverträge mit Herstellern kein hohes Einsparpotenzial mit sich bringen und aufgrund der hohen Original-Quote nur schwer umsetzbar seien.
Um die Preistransparenz bei der Abrechnung von Zytostatika
zu verbessern, will das BMG die Apotheker verpflichten, den Krankenkassen auf
deren Wunsch alle Einkaufspreise inklusive aller Rabatte zu nennen. Selbst wenn
der Apotheker einen Herstellerbetrieb beauftragt, soll er die wirklichen Preise kommunizieren.
Zudem müssen Kassen und Apotheker laut Kabinettsentwurf die Hilfstaxe
aktualisieren. Denn mit den Rabattverträgen ergeben sich schließlich neue
Preise in der Zyto-Versorgung, die in der Hilfstaxe berücksichtigt werden
sollen. Das BMG schätzt, dass die Kassen durch die geänderte Hilfstaxe bis zu 250 Millionen Euro einsparen können.
2 Kommentare
Juhu
von Frank Ebert am 07.10.2016 um 12:58 Uhr
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Bitte liebe Autoren..
von Christiane Patzelt am 07.10.2016 um 12:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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