Kabinettsentwurf AM-VSG

Mehr Geld für Apotheker, Aus für Zyto-Verträge

Berlin - 07.10.2016, 11:20 Uhr

Zwei Geschenke: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kann den Apothekern am kommenden Mittwoch voraussichtlich berichten, dass sie mehr Honorar bekommen und die Zyto-Ausschreibungen gestoppt werden. (Foto: dpa)

Zwei Geschenke: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kann den Apothekern am kommenden Mittwoch voraussichtlich berichten, dass sie mehr Honorar bekommen und die Zyto-Ausschreibungen gestoppt werden. (Foto: dpa)


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wird den Apothekern am kommenden Mittwoch beim Apothekertag höchstwahrscheinlich sogar zwei für sie frohe Botschaften überbringen. Im Kabinettsentwurf des „Pharma-Gesetzes“ sind die Honorarerhöhungen in den Bereichen Rezeptur-Herstellung und BtM-Abgabe enthalten. Außerdem sollen mit dem Gesetz die Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene beendet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibt bei seinen Plänen: Obwohl Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zuletzt protestiert hatte, sollen die Apotheker für Rezepturen und die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, wie BtM, mehr Geld bekommen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) hervor, der DAZ.online vorliegt. Am kommenden Mittwoch, dem 12. Oktober soll das Papier im Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend reist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach München zum Deutschen Apothekertag (DAT), um die frohe Kunde zu überbringen.

Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der neue Aufschlag des BMG keine Änderungen, zumindest was das Apothekenhonorar betrifft. Nach wie vor ist geplant, dass die Apotheker für jede Rezeptur ein zusätzliches Fixhonorar von 8,35 Euro abrechnen können. Gleichzeitig legt das BMG allerdings fest, dass vom neuen Festzuschlag im Rezepturbereich der Kassenabschlag abzuziehen ist. Derzeit erhalten die Pharmazeuten einen prozentualen Zuschlag (90 Prozent vom Einkaufspreis) für Rezepturen plus einen festen Arbeitspreis. Mit dem neuen Gesetz will das Ministerium auch die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöhen. Derzeit liegen diese Arbeitspreise bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro.

Auch im Bereich der BtM-Abgabe soll die Vergütung der Apotheker ansteigen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Dieser Betrag soll auf 2,91 Euro steigen. Auch für T-Rezepte soll das zutreffen. Das BMG rechnet vor, dass die Krankenkassen pro Jahr etwa 100 Millionen Euro zusätzlich für diese Honorarerhöhungen an die Apotheker zahlen müssen (inkl. Steuer). Für die Privatversicherer entstehen laut Kabinettsentwurf Mehrausgaben von rund 10 Millionen Euro.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Juhu

von Frank Ebert am 07.10.2016 um 12:58 Uhr

.... dann steht ja Standingovationen nichts mehr im Wege. Der Zahltag ist aber der 19. Oktober

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Bitte liebe Autoren..

von Christiane Patzelt am 07.10.2016 um 12:19 Uhr

....es sind keine Geschenke...

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