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Auch noch wichtig
Opipramol hat kein (bekanntes) Abhängigkeitspotenzial. Trotzdem darf das Arzneimittel nicht plötzlich abgesetzt werden, da das zu Unruhe, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen und Übelkeit und Erbrechen führen kann.
Bei der Behandlung mit anderen Arzneimitteln in der Selbstmedikation oder nach ärztlicher Verordnung sind mögliche Wechselwirkungen zu beachten. Es ist nicht sinnvoll, dass sich die Patientin mit weiteren Schlaf- oder Beruhigungsmitteln eindeckt. Vielmehr besteht bei gleichzeitiger Anwendung von H1-Blockern (wie Diphenhydramin) und Opipramol ein erhöhtes Risiko für ventrikuläre Tachykardien.
Auf alkoholhaltige Getränke sollte die Kundin während der Behandlung möglichst verzichten. Alkohol würde die sedierende Wirkung verstärken und dadurch beispielsweise die Sturzgefahr erhöhen. Auch durch die gleichzeitige Einnahme anderer Anticholinergika ist eine Wirkungsverstärkung möglich.
Bei vorheriger Einnahme von MAO-Hemmern muss unbedingt ein Abstand von zwei Wochen eingehalten werden, da sonst die Gefahr eines Serotonin-Syndroms (Verwirrtheit, Schwitzen, Übelkeit, Blutdruckabfall) besteht.
Opipramol kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Das ist vor allem im Straßenverkehr zu berücksichtigen.
Bei Langzeitanwendung sind die Leberwerte vom Arzt zu kontrollieren.
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