G-BA-Chef

Josef Hecken will Alternativmedizin beschneiden

Berlin - 29.08.2016, 11:30 Uhr

Nur mit Wirksamkeitsnachweis: G-BA-Chef Josef Hecken will Krankenkassen bei Alternativmedizin weniger Spielraum lassen. (Foto: TK)

Nur mit Wirksamkeitsnachweis: G-BA-Chef Josef Hecken will Krankenkassen bei Alternativmedizin weniger Spielraum lassen. (Foto: TK)


Keine Kassen-Gelder für Homöopathie, als Krebstherapie ein Verbot: Nachdem viele Gesundheitspraktiker eine Verschärfung der Heilpraktiker-Gesetze gefordert haben, setzt Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesauschusses, eins drauf. Er verlangt Evidenz.

In Folge der mindestens drei Krebspatienten, die kurz nach der Behandlung eines Heilpraktikers im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht verstarben, forderten viele Gesundheitspolitiker eine Überarbeitung der Heilpraktiker-Gesetze. „Das Heilpraktikergesetz muss überarbeitet und geschärft werden“, verlangte beispielsweise Edgar Franke (SPD), Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses, gegenüber DAZ.online. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, geht jetzt noch einen deutlichen Schritt weiter.

„Es sollte den Kassen untersagt werden, Dinge zu bezahlen, für die es keine Evidenz gibt“, erklärte Hecken gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Auch alternativmedizinische Therapien sollten nur mit Wirknachweis von Kassen erstattet werden können, dort tappe man bisher im Dunklen. Es dürfe nicht sein, dass Beitragsgelder für Präparate ohne wissenschaftlichen Beleg ausgegeben würden. „Wir sollten es nicht hinnehmen, dass im Sozialgesetzbuch Schritt für Schritt eine Grauzone eingeführt wird“, forderte er.

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Im Rahmen von Satzungsleistungen, mit denen Krankenkassen abseits des aufwendigen Verfahrens des G-BA auch Therapien ohne nachgewiesene Wirkung erstatten dürfen, übernehmen aktuell rund zwei von drei Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Hecken wolle zwar nicht die Einnahme von Globuli madig machen, wie er der FAZ sagte – doch ein australisches Gutachten hätte kürzlich ein „vernichtendes Urteil“ über homöopathische Präparate gefällt. „Es gibt keine Überlegenheit gegenüber Placebos“, erklärt der G-BA-Chef. 

Hecken: Es geht „nicht um Befindlichkeiten, sondern um Menschenleben“

Aufgrund der schlechten Evidenzlage habe der öffentliche Gesundheitsdienst im Vereinigten Königreich auch die Bezahlung homöopathischer Präparate eingestellt. Ihm sei unklar, warum Patienten ihr Nasenspray – mit belegter Wirksamkeit – selber zahlen müssen, während die Kassen Therapien erstatten, bei denen ein Nutzen völlig unklar ist. Verwundert zeigte Hecken sich auch darüber, dass Ärztekammern eigene Abteilungen für die „Komplementärmedizin“ gegründet haben, „obwohl die von der Evidenz her betrachtet eine riesige Black Box ist“.

Doch Hecken will noch einen Schritt weitergehen. „Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs müsse eine homöopathische Therapie auch Selbstzahlern verboten werden können, solange die Wirksamkeit nicht mit Studien belegt worden sei“, schreibt die FAZ über Heckens Forderungen. „Da brauchen wir ganz klare Verbote“, zitiert sie den G-BA-Chef. Schließlich ginge es „nicht um Befindlichkeiten, sondern um Menschenleben“.

Eine Grenze wird überschritten

Gerade dort, wo Patienten mit nicht belegten Heilsversprechen von bewährten Therapien wie einer Chemotherapie abgehalten würden, könnten sich die Therapie- und Überlebenschancen verschlechtern und höhere Kosten durch Verschleppung entstehen. „Hier wird eine Grenze überschritten“, sagte Hecken.

Die Befürworter der anthroposophischen Medizin forderte Hecken laut FAZ auf, den Gegenbeweis anzutreten. „Es ist an der Zeit, die Leute, die dafür werben, beim Wort zu nehmen und die Evidenz zu prüfen“, sagte er. „Der Gesetzgeber sollte den Gemeinsamen Bundesausschuss oder ein anderes Institut beauftragen, sich im Rahmen einer Metaanalyse der Evidenz der homöopathischen Medizin anzunehmen und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.“

Dabei ist Hecken sich der Brisanz seiner Forderungen klar. „Wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir eine breite öffentliche Diskussion brauchen“, erklärte er. „Dafür bin ich auch bereit, mich öffentlich schelten zu lassen.“

Natalie Grams: Patient muss wissen, was ihn in Heilpraktiker-Praxis erwartet

Auf Zustimmung treffen die Forderungen Heckens bei Natalie Grams, ehemalige Homöopathin und Mitbegründerin des „Informationsnetzwerks Homöopathie“, das kritisch über das Thema berichtet. Sie findet es begrüßenswert, wenn die Tätigkeiten von Heilpraktikern hinterfragt werden. „Es ist schade, dass es zu so vielen Todesfällen kommen musste, bevor die Diskussion die Politik erreicht hat“, erklärt sie gegenüber DAZ.online. Da Heilpraktiker bisher schon keine infektiösen oder meldepflichtigen Erkrankungen behandeln dürfen, frage sie sich, warum man Krebs oder andere schwere Erkrankungen nicht auch aus dem Behandlungsspektrum herausnimmt.

„Es besteht Therapiewahlfreiheit, das ist ein wichtiges Gut“, sagt die Ärztin. „Aber man muss bei dieser Freiheit auch wissen, dass man in einen komplett evidenzfreien Raum kommt, wenn man eine Heilpraktiker-Praxis betritt.“ Dies müsste stärker kommuniziert werden. „Für Patienten sind die Grenzen zwischen Heilpraktikern und Homöopathen fließend“, sagt Grams. Aber Alternativmedizin wie Homöopathie sei bei Medizinern nicht besser aufgehoben. „Wird eine wirkungslose Therapie in den Händen eines Arztes wirkungsvoller?“, fragt sie.

Homöopathen: Wessen Interessen vertritt Hecken?

Auf völliges Unverständnis treffen die Forderungen Heckens hingegen bei Cornelia Bajic, Vorsitzende des Zentralvereins homöopathischer Ärzte. „Die Patienten sind nicht aufgrund einer homöopathischen Behandlung gestorben!“, betont sie auf Nachfrage von DAZ.online in einer Stellungnahme. „Es handelte sich also nicht um eine homöopathische Behandlung, nicht um ein homöopathisches Arzneimittel, und trotzdem stellen verschiedene Medien den Bezug zur Homöopathie her“, erklärt sie.

Der „Jurist“ Hecken werfe Ärzte und Heilpraktiker sowie Therapiemethoden der „integrativen Medizin“ wild durcheinander, beschwert sich Bajic. Bei der vom GBA-Chef angesprochenen homöopathischen Therapie sei die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen durch Krankenkassen ausgeschlossen. Auch kenne Hecken nicht den aktuellen Forschungsstand, erklärt sie. „Wessen Interessen vertritt Herr Hecken?“, fragt Bajic.

Als unparteiischer Vorsitzender des G-BA sei er zur Wahrung von Unparteilichkeit und Unbefangenheit verpflichtet. „Diese wurde hiermit offensichtlich verletzt“, erklärt Bajic. Sie frage sich, ob der Posten richtig besetzt ist.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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10 Kommentare

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Wo verläuft die Grenze?

von Udo Endruscheit am 31.08.2016 um 1:03 Uhr

Man solle Bajic nicht erlauben, sich hinter dem Umstand zu verstecken, dass im aktuellen Fall ja keine Homöopathie zum Tragen gekommen sei. Denn wo verläuft die Grenze?

Die Grenze verläuft zwischen nachgewiesener Wirksamkeit und nicht nachgewiesener Wirksamkeit von Therapien, Mitteln und Methoden. Wo denn sonst? Und da fällt die Homöopathie ganz klar auf der Seite der nicht als wirksam nachgewiesenen Methoden mit runter. Entgegen Bajics immer wieder aufs Neue unbelegten Behauptungen ist nach 200 Jahren die Homöopathie, was evidente Nachweise ihrer Wirksamkeit angeht, arm wie eine Kirchenmaus. Die ganz überwiegende weltweite Community hegt hieran keinen ernsthaften Zweifel. Zudem ist die Studienlage eindeutig - wenn man nicht, wie Bajics Zentralverein, Rosinenpickerei betreibt und auch schon mal bei der qualitativen Bewertung von Studien fünfe grade sein lässt. In vielen Ländern ist die Homöopathie aus dem Gesundheitswesen längst verschwunden. Die Verwendung von Beitragsgeldern der Krankenkassenmitglieder für die Erstattung homöopathischer Leistungen ist Veruntreuung.

Zudem lassen sich in der Wahrnehmung Heilpraktiker und Homöopathen nur als diffuse Menge wahrnehmen. Viele Heilpraktiker betreiben Homöopathie, zum Teil in grotesken "Varianten", die dem Irrsinn einer klar unwirksamen Therapie noch eins draufsetzen. Auch in Krebstherapien. Also genau dort, wo im aktuellen Fall die Todesfälle geschehen sind. Genauso hätte der Therapeut mit Homöopathie arbeiten können, der Tod wäre dann nicht durch akute Intoxination, sondern durch den Krebs eingetreten, womöglich unter geringster Lebensqualität und großen Schmerzen. Beispiele gibt es.

Wir wollen aber nicht die Klientel Bajics und ihren Klub vergessen: Die organisierten hömöopathisch tätigen Ärzte. Ich frage mich ständig, ob diese Leute niemals gelernt haben, was wissenschaftliche Evidenz ist, oder ob ihnen das angesichts der Abrechnungsmöglichkeiten mit den Krankenkassen einfach egal ist.
Mein ceterum censeo: Unwirksame Therapien dürfen weder angeboten noch von Kostenträgern erstattet werden, gleich von wem. Heilkunde gehört in die Hände wissenschaftlich ausgebildeter und der evidenzbasierten Medizin verpflichteter Ärztinnen und Ärzte. Der Stand der Heilpraktiker hat in einem solchen Modell keinen Raum. Das Heilpraktikergesetz muss daher letzten Endes verschwinden. Denkbar ist eine sehr begrenzte Zulassung von "Gesundheitsberatern", die nicht Heilkunde ausüben, sondern eher eine niederschwellige psychisch-seelische Betreuung leisten. Aber auch das muss klar begrenzt und reglementiert werden. Eine Übergangszeit wird es geben müssen. Dafür müssen die Befugnisse von Heilpraktikern weiter eingegrenzt werden, denkbar wäre der Ausschluss bestimmter Diagnosen, wobei eine vorherige Diagnosepflicht durch einen ausgebildeten Mediziner zur Voraussetzung gemacht werden könnte.

Ist es denn so schwierig, einzusehen, dass ein öffentliches Gesundheitswesen keine Methoden ohne Wirksamkeitsnachweis, auf gut altdeutsch Quacksalberei, dulden kann? Aus Fürsorge für die Menschen und auch mit Rücksicht auf ein gerechtes solidarisches Sozialversicherungssystem!

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AW: Patientenbetreuung

von ChemDoc am 31.08.2016 um 1:36 Uhr

Die Idee, die Sie da ansprechen, halte ich für gut. Also jemand, der Kranke ZUSÄTZLICH zur ärztlichen Behandlung und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt betreut. Sich also die Zeit nimmt, die Ärzte nicht haben, um auch auf die psychische Seite der Krankheit einzugehen. Und von mir aus auch zusätzlich Placebos verabreicht oder ein entsprechendes Rezept ausstellt...

Law and order

von norbert brand am 30.08.2016 um 9:28 Uhr

Oh, Josef Hecken als knallharter Verfechter von Law and order. Wenn er sich nur schon immer an bestehende Gesetze gehalten hätte.... im übrigen sollte man sauber praktizierte Homöopathie nun wirklich nicht mit den in Brüggen angebotenen Behandlungsversuchen an (austherapierten??) Krebskranken gleichsetzen. Aber Genauigkeit war noch nie Heckens Stärke.

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Josef Hecken und Homöopathie

von Markus Junker am 29.08.2016 um 23:00 Uhr

Die Homöopathie hat wohl wenig mit dem zu tun, was in Brüggen abgelaufen ist. Die dort verabreichte Substanz war eine nicht als Arzneimittel zugelassene und auch nicht als Homöopathisches Mittel registrierte Chemikalie. Allein die Bezeichnung der Klinik oder der verabreichenden Ärzte als "homöopathisch" macht das Mittel noch nicht zum homöopathischen Mittel. Man sieht hier aber die Voreingenommenheit eines Herrn Hecken, der allzu bereitwillig diese Unschärfe in die Debatte einbringt. Was ist das beabsichtigt?
Und wenn man eine nicht nachgewiesene Therapie für gefährlich hält, entzieht man ihr nicht nur den Status als Kassenleistung, sondern man verbietet sie. Vielen Heilsuchenden werden zuweilen mit unhaltbaren Versprechungen viel Geld aus der Tasche gezogen. Das eigentliche Verbrechen daran sind die überhöhten Versprechungen, mit denen falsche Hoffnungen geweckt werden.
Mit homöopathischen Mitteln hätte es jedenfalls nicht diese schweren Nebenwirkungen gegeben. Zu diesem Ergebnis werden auch die Australier gekommen sein, schätze ich.

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AW: das Problem...

von ChemDoc am 31.08.2016 um 1:25 Uhr

Ich stimme Ihnen weitgehend zu, aber es gibt da ein Problem: den Patienten sind die Unterschiede nicht klar. Sie gehen in eine Praxis, die Homöopathie betreibt, und glauben, dass sie auch damit behandelt werden. Man erzählt ihnen, dass sie ein besonders nebenwirkungsarmes Präparat bekommen würden STATT eines Chemotherapeutikums. So etwa wurde das auf der Website beschrieben. Sie haben es wohl auch geglaubt. Hätte man ihnen "echte" Homöopathika verabreicht, dann wären sie nicht an diesen gestorben, sondern an ihrer Krankheit.
Aber auch dies wäre nicht das Geld wert gewesen, das man ihnen abgeknöpft hat...

Tödliche Homöopathie

von Lars Dittrich am 29.08.2016 um 16:12 Uhr

Frau Bajic betont, die Patienten in Bracht seien nicht durch Homöopathie gestorben. Das stimmt. Sie sind mutmaßlich durch einen unqualifizierten Heilpraktiker vergiftet worden, der ihnen dabei erzählte, seine Behandlung wäre vollkommen frei von Nebenwirkungen.
Dafür sind andere Patienten an Homöopathie gestorben. Zum Beispiel diese Frau. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/07/21/heilpraktiker-steht-wegen-fahrlassiger-totung-vor-gericht
Homöopathische Präparate enthalten keine Wirkstoffe. Sie können niemanden vergiften und niemanden heilen. Homöopathie ist im besten Fall Betrug, im schlimmsten Fall fahrlässige Tötung.

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AW: "Tödliche Homöopathie"

von Markus Junker am 29.08.2016 um 23:19 Uhr

Bei der Homöopathie geht es nicht um den Wirkstoffgehalt, sondern die Potenzierung eines durchaus wirksamen Stoffes. Dieser verliert durch die Potenzierung seine Giftwirkung, behält aber seine Wirkkraft. Die Potenzierung in der Homöopathie ist keine einfache Verdünnung im chemischen Sinn. Deshalb kann man auch mit Wirkstoffgehalt nicht argumentieren.
Ob die Heilkraft der Homöopathie gegeben ist, muss wohl anders bewiesen werden. Allein die Zahl der Anwender und zwar seit Einführung der Homöopathie und in vielen Ländern dürfte aufhorchen lassen. Scharlatanerie wäre schnell ins Abseits geraten, die Homöopathie aber nicht. Zweifelsohne hat sie Grenzen. Diese sollten beachtet werden. Jedoch hat auch die Allopathie einige Therapieversagen, das soll aber wohl bereitwilliger in Kauf genommen werden?
Jede Heilmethode hat ihre Berechtigung, ihre eigene Herangehensweise an den Begriff "Krankheit" und "Gesundheit".
Die Homöopathie kann auch zur Dosisanpassung der Allopathischen Mittel eingesetzt werden. So können Nebenwirkungen reduziert werden. Aber nur wenn man sich darauf einläßt.

AW: Eigentlich Antwort auf die Antwort...

von Christian Becker am 30.08.2016 um 8:26 Uhr

... aber diese Funktion ist offenbar noch nicht vorgesehen.

Herr Junker, was sie da von sich geben, ist die übliche Homöopathenapologie.
Es gibt keinen Nachweis, noch nicht mal eine ernsthafte Idee, wie die Potenzierung funktionieren soll.
Ebenso gibt es keinen Nachweis und keine irgendwie nachvollziehbare Theorie, wie in Abwesenheit von Wirkstoff die oft in Homöopathika vermutete "Information" sich auf den Körper auswirken soll.
Die Zahl der Anwender ist begrenzt aussagekräftig. Bei selbstlimitierenden Infekten etc. kann die Homöopathie wirksam erscheinen, ohne es zu sein. Und man hat halt das gute Gefühl, was getan zu haben - für sich oder das Kind, das mit den Zuckerkugeln gefüttert wird.
Die Therapieversager der Allopathie kann man bereitwilliger in Kauf nehmen, weil hinter den Arzneimitteln gesicherte Erkenntnisse und Wirksamkeitsstudien stehen. Auch ein Therapieversagen kann oft erklärt werden, z.B. aufgrund schnelleren/ zu langsamen Metabolismus des Arzneimittels.
"Jede Heilmethode hat ihre Berechtigung..." - ist nicht Ihr ernst, oder? In manchen medizinisch unterversorgten Ländern hat sich als Heilmethode für HIV die Vergewaltigung (vielleicht geht es auch einvernehmlich) von Jungfrauen eingebürgert. Das hat seine Berechtigung? Ein selbsternannter Energieheiler, der sagt durch Handauflegen könne er heilen, hat seine Berechtigung?
Wenn es endlich gelingt (aber wie viele Studien soll man eigentlich noch machen und zu Metaanalysen verwursten?) die Wirksamkeit der Homöopathie zu belegen (wie auch immer das gehen soll - eigentlich müsste jedes Mittel einzeln den Beweis antreten. Man kann sich bei einem neuen allopathischen Mittel ja auch nicht darauf berufen, dass Acetylsalicylsäure wirkt - wieso sollte dann ein irgendwann vielleicht gelingender Beweis der Wirksamkeit von Arnica C30 auch für Aconitum D12 taugen?), dann kann man von einer Berechtigung sprechen.
"Die Homöopathie kann auch zur Dosisanpassung der Allopathischen Mittel eingesetzt werden. So können Nebenwirkungen reduziert werden. Aber nur wenn man sich darauf einläßt." Das ist die Lightvariante der homöopathischen Heilsversprechen. Auch das würde eine Wirksamkeit der Homöopathie, die bisher nicht nachgewiesen wurde, voraussetzen.

Anm.
Wirksamkeit heißt hier Wirksamkeit über Placeboniveau. Die Wirksamkeit im Rahmen des Placeboeffekts zweifelt fast niemand ernsthaft an.

AW: Potenzierung

von ChemDoc am 31.08.2016 um 1:50 Uhr

Herr Junker, wenn das mit der Potenzierung bei in der Homöopathie verwendeten Wirkstoffen funktioniert - wieso klappt das nicht bei "normalen" Arzneistoffen? Man schüttelt die Nebenwirkungen raus, und die Hauptwirkungen bleiben drin. Wunderbar! Dann könnte man ja zur Schmerzstillung Morphin C200 nehmen und könnte die ganze Welt mit ein paar Mohnpflanzen versorgen. Und auf den restlichen Anbauflächen Getreide anpflanzen.
Wobei mir noch einfällt: was passiert eigentlich beim Transport von flüssigen Medikamenten? Die werden im Fahrzeug ständig geschüttelt, tausende von Malen, bis sie beim Patienten im Schrank stehen?
Und woher wissen die unerwünschten Wirkungen, dass sie beim Schütteln verschwinden sollen? Und woher wissen die erwünschten Wirkungen, dass sie bleiben sollen?
Und bei Wirkstoffen mit einem breiten Band an Wirkungen, die mal erwünscht und mal nicht erwünscht sind - wie funktioniert das?
Und all die Nebenstoffe, die ungewollt im Potenzierungsmittel vorhanden sind und aus den Gebinden heraus dazukommen (Glas gibt Acidum silicicum ab, in nachweisbaren Mengen!). Wer sagt denen, dass sie in DIESEM Fall nicht wirken dürfen? Ich habe diese Fragen schon Homöopathen gestellt, blieb aber ohne Antwort. Ich hoffe, dass Sie dazu etwas Plausibles äußern können.

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