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Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über eine Inhalationslösung mit Salbutamol und glucocorticoidhaltige Zäpfchen für ein Kleinkind. Eine junge Frau betritt mit einem circa 1,5-jährigen Kind im Kinderwagen die Apotheke. Die Mutter löst das Rezept für ihren Sohn am Tag der Ausstellung ein.
Formalien-Check
Verordnet sind eine Packung Salbuhexal® Inhalationslösung N1 sowie zwei Suppositorien Rectodelt® 100 mg, Packungsgröße N1.
Das Kassenrezept ist eindeutig, aber nicht vollständig: Das Feld „Status“ ist nicht ausgefüllt. Der Status des Patienten (Rentner, Kind, alter Mensch,...) wird durch einen Zahlencode definiert. Er darf fehlen oder kann durch die Apotheke ergänzt werden. Ergänzungen auf dem Rezept sind mit Datum vom Apotheker abzuzeichnen.
Der Kinderarzt erlaubt den Aut-idem-Austausch. Für beide Positionen sind daher Rabattverträge zu beachten. Für Rectodelt® Zäpfchen sind keine generischen Präparate vorhanden, preisgünstige Importe sind bevorzugt abzugeben.
Das Statusfeld „Gebühr frei“ ist angekreuzt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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