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Im April erhielt ein Schmerzpatient in letzter Instanz Recht – und darf zukünftig Cannabis anbauen. Anschließend schnellte die Zahl der Anträge nach oben, pro Monat erhält das BfArM ein gutes Dutzend. Der Anwalt eines Patienten, welcher womöglich als Erster legal anbauen darf, erwartet eine Genehmigung in den nächsten Wochen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April in letzter Instanz einem Patienten einräumte, zukünftig selber Cannabis anbauen zu dürfen, erwartet sein Anwalt Oliver Tolmein eine baldige Genehmigung. Er rechne „spätestens Anfang September“ mit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärte er gegenüber DAZ.online. Nachdem die Arzneimittelbehörde zuvor über verschiedene Instanzen versucht hatte, dem Patienten die Genehmigung zu versagen, schrieb ihm das Bundesgericht vor, dass es nicht einmal einen Ermessensspielraum habe: Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Cannabis nicht übernimmt und der Patient nicht das Geld habe, um es sich in der Apotheke zu kaufen, müsse ihm der Eigenanbau erlaubt werden.
Auch ein weiterer Patient könnte womöglich in den nächsten Wochen mit der privaten, legalen Cannabis-Zucht beginnen, erklärt Tolmein. Aktuell seien noch etliche Details zu klären – wie nötige Sicherungsmaßnahmen, die Auswahl der Pflanzen und Verantwortlichkeiten. Voraussichtlich wird der Patient jedoch nicht seinen Fußboden verändern müssen: Zuvor war offenbar unter anderem bemängelt worden, dass er keinen Betonfußboden habe. Die Behörde rechnete wohl damit, dass Cannabis-Diebe ansonsten zu leicht zu den begehrten Pflanzen vordringen könnten.
Viele Anträge in den letzten Monaten
Nachdem das BfArM in den Monaten vor der wegweisenden Entscheidung des Gerichts durchschnittlich nur einen Antrag pro Monat auf Cannabis-Eigenanbau erhielt, gingen zwischen Mitte März und Ende April rund 130 neue Anträge ein. Die Zahl ging zwischenzeitlich zurück, das Interesse hält aber an. „Hier kommen pro Woche so etwa zwei bis drei neue Anfragen an“, erklärt BfArM-Pressesprecher Maik Pommer auf Nachfrage. Bisher sei aber in keinem Fall eine Erlaubnis erteilt worden.
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Alles Kriminelle
von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr
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