Schmerzpatienten

Cannabis-Eigenanbau schon im September?

Stuttgart - 10.08.2016, 16:15 Uhr

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)


Im April erhielt ein Schmerzpatient in letzter Instanz Recht – und darf zukünftig Cannabis anbauen. Anschließend schnellte die Zahl der Anträge nach oben, pro Monat erhält das BfArM ein gutes Dutzend. Der Anwalt eines Patienten, welcher womöglich als Erster legal anbauen darf, erwartet eine Genehmigung in den nächsten Wochen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April in letzter Instanz einem Patienten einräumte, zukünftig selber Cannabis anbauen zu dürfen, erwartet sein Anwalt Oliver Tolmein eine baldige Genehmigung. Er rechne „spätestens Anfang September“ mit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärte er gegenüber DAZ.online. Nachdem die Arzneimittelbehörde zuvor über verschiedene Instanzen versucht hatte, dem Patienten die Genehmigung zu versagen, schrieb ihm das Bundesgericht vor, dass es nicht einmal einen Ermessensspielraum habe: Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Cannabis nicht übernimmt und der Patient nicht das Geld habe, um es sich in der Apotheke zu kaufen, müsse ihm der Eigenanbau erlaubt werden.

Auch ein weiterer Patient könnte womöglich in den nächsten Wochen mit der privaten, legalen Cannabis-Zucht beginnen, erklärt Tolmein. Aktuell seien noch etliche Details zu klären – wie nötige Sicherungsmaßnahmen, die Auswahl der Pflanzen und Verantwortlichkeiten. Voraussichtlich wird der Patient jedoch nicht seinen Fußboden verändern müssen: Zuvor war offenbar unter anderem bemängelt worden, dass er keinen Betonfußboden habe. Die Behörde rechnete wohl damit, dass Cannabis-Diebe ansonsten zu leicht zu den begehrten Pflanzen vordringen könnten.

Viele Anträge in den letzten Monaten

Nachdem das BfArM in den Monaten vor der wegweisenden Entscheidung des Gerichts durchschnittlich nur einen Antrag pro Monat auf Cannabis-Eigenanbau erhielt, gingen zwischen Mitte März und Ende April rund 130 neue Anträge ein. Die Zahl ging zwischenzeitlich zurück, das Interesse hält aber an. „Hier kommen pro Woche so etwa zwei bis drei neue Anfragen an“, erklärt BfArM-Pressesprecher Maik Pommer auf Nachfrage. Bisher sei aber in keinem Fall eine Erlaubnis erteilt worden.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alles Kriminelle

von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr

Logik....
Gedanken der fahrlässigen Körperverletzung durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Das Verbot ist an dem illegalen Handel schuld und Kinder/Jugentliche dadurch der Zugang im Park gewährleistet.
Das Verbot ist an der fahrlässigen Körperverletzung schuld, da Rockerbanden und andere Kriminelle, gewinnorientierte Plantagen betreiben und mit Streckmitteln wie Bleisulfid, Brix, Quarz, überschüssigem Dünnger, Salz und Zucker Arbeiten.
Das Verbot ist daran schuld, dass 1/4 der ab 20. Jährigen und 7-8% der momentan konsumierenden Bevölkerung, keinen Zugang haben, auf das Recht, Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das Verbot ist daran schuld, dass die medizinische Vorschung sich um Jahrzehnte verspätet hat.
Im Sinne des Volkes ist das nicht.
Der Zusammenhang des Verbots, mit den negativen Folgen, für die Gesellschaft ist offenkundig.
Ein weiteres aufrecht erhalten des Verbots, ist Kriminell und bedroht zwischen 7% und 26%, die körperlichen Unversehrtheit, der Bevölkerung.
Beweis: Erst wenn Ärzte die Obrigkeit über Bleivergiftung in der Bevölkerung informiert, wird die Polizei tätig.
Somit ist der Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ein Recht, welches über dem Verbot steht.
Cannabinoide produziere ich selbst.

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