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Der Anwalt rechnet mit weiteren Genehmigungen
Die Behörde rechnet nicht damit, dass zukünftig viele Patienten Cannabis selber anbauen dürften, sagt Pommer – und verweist auf das geplante Gesetz, mit dem die Bundesregierung Medizinalhanf rezept- und erstattungsfähig machen möchte. Doch würden die Parlamentarier dieses wohl frühestens nächstes Jahr verabschieden, auch gab es Widerstände in der Union.
Anders als das BfArM erwartet der Rechtsanwalt Tolmein, dass zukünftig durchaus weit mehr als die von ihm vertretenen Patienten Cannabis anbauen dürfen. „Ich rechne auch mit weiteren Genehmigungen, denn die Patienten benötigen Medizinalhanf jetzt – und das Gesetz zur Kostenübernahme durch die GKV ist noch nicht verabschiedet“, erklärt er gegenüber DAZ.online. Auch gebe es kurzfristig nicht genügend Medizinalhanf für die Patienten, denn das BfArM müsste als zukünftige Cannabisagentur erst die Aufträge für den Anbau ausschreiben. „Solange die Versorgung aber nicht sichergestellt ist, haben die Patienten ein Recht, sich selbst zu helfen“, wie das Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht habe, betont Tolmein.
Bauern wollen fürs BfArM Cannabis anbauen
Auch beim zukünftigen „Fremdanbau“ verzeichnet die Arzneimittelbehörde reges Interesse. „Seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz im Januar 2016 gehen im BfArM täglich Anfragen zum Thema Anbau von Cannabis in Deutschland ein“, erklärt die Behörde.
Die Anfragen stammten hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen.
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Alles Kriminelle
von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr
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