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Eckpunkte zum Pharma-Gesetz
BMG will Preismoratorium bis 2022 verlängern
Keine Rede von Margendeckel, Reimporten, Exklusivverträgen
Ebenso vage ist die in den Eckpunkten enthaltene Formulierung zu dem geplanten Schwellenwert. Hersteller und BMG haben sich darauf geeinigt, dass die Preise neuer Arzneimittel während des ersten Jahres automatisch rabattiert werden, wenn sie eine gewisse Umsatzschwelle überschreiten. Über die Höhe dieser Umsatzschwelle gab es in den vergangenen Monaten die verschiedensten Forderungen Das BMG schreibt dazu lediglich: „Der Vorschlag lässt die Höhe des Schwellenwertes noch offen.“
Die Krankenkassen hatten nach dem Pharmadialog heftig gegen die Pläne zu einem Arzneimittel-Informationssystem für Kassenärzte protestiert. Hintergrund: Seit Monaten fordern die Kassen, dass die Informationen aus der Nutzenbewertung schneller und besser bei den verschreibenden Medizinern ankommen. Hersteller und Bundesregierung hatten sich daher darauf geeinigt, dass die Ärzte diese Informationen direkt in die Praxissoftware-Systeme bekommen müssten. An der Ausarbeitung dieser Systeme sollen die Hersteller sich beteiligen können. Die Kassen befürchten nun, dass die Informationen interessengeleitet aufbereitet sein könnten. Doch das BMG bleibt dabei. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Zusatznutzen-Infos an die Software-Systeme weiterleiten. Und: „Bei der weiteren Konkretisierung wird die Einbindung der Dialogpartner sichergestellt.“
Was die Rabattverträge betrifft, bleibt das BMG in den Eckpunkten bei den Ergebnissen des Pharmadialogs: Künftig soll es vor Belieferungsbeginn eine sechsmonatige Frist geben, damit sich die Hersteller besser auf die Produktion einstellen können und Lieferengpässe vermieden werden.
Das BMG spart viele Punkte aus
Neben den im Eckpunktepapier enthaltenen Punkten sind es insbesondere die nicht erwähnten Maßnahmen, die interessant sind. Für die Apotheker dürfte es wichtig sein, dass die von den Regierungskoalitionen geplante Deckelung der 3-Prozent-Marge vorerst nicht vorkommt. Natürlich können Union und SPD diese im Gesetzgebungsprozess noch einbringen. Dem Vernehmen nach will man aber zunächst das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Apothekenhonorar abwarten.
Ebenfalls nicht enthalten sind Regelungen zur Exklusivität von Rabattverträgen. Im Ergebnispapier des Pharmadialogs war davon zumindest noch andeutungsweise die Rede. Bei Ausschreibungen für die Impfstoffversorgung war der Pharmadialog sogar noch deutlicher. Diese hätten sich nicht bewährt und sollten wieder gestrichen werden. Im nun bekannt gewordenen Eckpunktepapier ist davon allerdings keine Rede mehr. Die Regierungsfraktionen hatten sich für das Pharma-Gesetz außerdem noch eine Änderung der Reimportquote gewünscht. Die Apotheker und einige Krankenkassen fordern sogar die komplette Abschaffung der Quote. Auch diese Maßnahmen lässt das BMG bislang allerdings aus.
1 Kommentar
Weiter in die Planwirtschaft
von Bernd Küsgens am 11.07.2016 um 18:27 Uhr
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