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Versandapotheke
Zur Rose hat das deutsche Rx-Geschäft im Visier
Mit Hilfe des neuen Ankeraktionärs Corisol will die Schweizer Zur Rose-Gruppe ihr Geschäft in Deutschland erweitern. Der DocMorris-Mutterkonzern will die Marktführerschaft im Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln ausbauen und freut sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Rabattverbot.
20 Millionen Franken von Corisol
Corisol wird sich nach Unternehmensangaben zunächst mit 13,3 Prozent am Aktienkapital von Zur Rose beteiligen und in einer ersten Tranche 20 Millionen Franken investieren. Nach Erreichung bestimmter Meilensteine werde Corisol weitere 18 bis 24 Millionen Franken zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Zur Rose-Gruppe einzahlen. Der neue Investor wird dadurch zwar der größte Einzelaktionär von Zur Rose sein, aber nicht die Mehrheit und damit die Kontrolle über die Gesellschaft übernehmen.
Die seit Januar 2016 laufende Suche nach einem Investor begründete Oberhänsli gegenüber schweizeraktien.net damit, dass es ihm wichtig sei, einen Ankeraktionär an Bord zu haben, der zur Philosophie von Zur Rose passe und sich langfristig engagiere. Hinter Corisol mit Sitz in Zug steht die Schweizer Unternehmerfamilie Frey. Vanessa Frey, CEO und Verwaltungsratsmitglied der Corisol Holding AG, soll am 1. September neues Mitglied des Verwaltungsrates der Zur Rose Group AG werden.
Die Sonne scheint nicht immer
Trotz des Wachstums der vergangenen Jahre scheint über der Zur Rose-Gruppe nicht immer die Sonne. So ging der Umsatz 2015 gegenüber der Vorjahreszeit um 8,9 Prozent auf 834 Millionen Franken zurück. Dabei fielen vor allem der schwache Euro und der bewusste Verzicht des margenschwachen Grohandelsgeschäfts von DocMorris ins Gewicht. Der Betriebsgewinn (Ebitda) lag mit 15,8 Millionen Franken leicht unter dem Vorjahreswert. Im Geschäftsjahr 2013 hatte Zur Rose einen hohen Verlust gebucht, der unter anderem auf die DocMorris-Integration zurückzuführen war.
Darüber hinaus führt Zur Rose nach einer
Einschätzung der Berner Kantonalbank seit Jahren in der Schweiz „einen Kampf“
gegen traditionelle Apotheken, die sich auf juristischem Weg gegen den
Wettbewerber wehren. Laufend gebe es Klagen kantonaler Apothekerverbände, die
im Versandhandel eine Verletzung des „Selbstdispensationsverbots“ – dem Verbot
des Medikamentenverkaufs durch Ärzte – oder in der Zusammenarbeit von Ärzten
mit Zur Rose einen Verstoß gegen das heilmittelrechtliche Vorteilsverbot sehen.
Mit einer ähnlichen Situation müsse sich auch DocMorris in Deutschland
auseinandersetzen. Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Jahr 2012 müssen sich auch
ausländische Apotheken an die deutschen Festpreise halten, wenn sie Rx-Arzneimittel nach Deutschland versenden. Kurz darauf hatte der Gesetzgeber diese Preisbindung auch im Arzneimittelgesetz festgeschrieben.
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