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ABDA-Chefjurist zum Rx-Boni-Verfahren
ABDA braucht erst einmal keinen Plan B
ABDA-Chefjurist Lutz Tisch ist zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigen wird, dass die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel auch für ausländische Versender gilt. Die anderslautenden Schlussanträge des Generalanwalts seien nicht überzeugend, sagte Tisch gestern in Stuttgart.
Ein „apodiktisches Plädoyer“ gegen Apotheker
Auf Einladung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg war der ABDA-Geschäftsführer Recht, Lutz Tisch, am gestrigen Dienstag nach Stuttgart gekommen. Dort erläuterte er der Vertreterversammlung die Sicht der ABDA auf das Verfahren zur grenzüberschreitenden Arzneimittel-Preisbindung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dass der Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertritt, das deutsche Arzneimittel-Preisrecht verstoße gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs, hatte Anfang Juni für Aufregung in der Apothekerschaft geführt.
Für diese Aufregung sieht Tisch allerdings wenig Grund, „die Schlussanträge sind noch nicht das Urteil“. Es sei auch nicht sinnvoll, mit dem „statistischen Wert“ zu hantieren, dass das Gericht dem Generalanwalt in 80 Prozent der Fälle folge – entscheidend sei, ob dieser Fall zu den anderen zwanzig Prozent gehört. Und davon sei er überzeugt.
Tisch: Generalanwalt hat schlechte Argumente
Denn der EuGH müsse seine bisherige Rechtsprechung „auf den Kopf stellen“, um der Argumentation Szpunars zu folgen, so Tisch. Vor allem die Einschätzungsprärogative der Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen sie für notwendig erachten, um eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung abzuwenden, stehe den Argumenten Szpunars entgegen. Der EuGH habe mehrfach geurteilt, dass diese Gefahrenabwehr auch Beschränkungen auf dem Apothekenmarkt rechtfertige, beispielsweise als er das deutsche Fremdbesitzverbot für rechtmäßig erklärte. Tisch glaubt nicht, dass der EuGH eine Abkehr von dieser bisherigen Rechtsprechung vollziehen wird. Auch dass das Verfahren vor einer kleinen Kammer mit fünf Richtern gelandet ist, ist für ihn ein Indiz dafür, dass wohl keine Rechtsgrundsätze umgeworfen werden.
Außerdem konstatierte Tisch eine bemerkenswerte argumentative Schwäche der Schlussanträge. Diese seien sehr einseitig und folgten auffallend der Argumentation der Europäischen Kommission. Ein Abwägen der verschiedenen Argumente finde kaum statt. Szpunar zeige eine „ganz besondere, eher ordoliberale Sicht“ auf das deutsche Gesundheitssystem. Beispielsweise habe es Szpunar als „bedauerlich“ abgetan, dass der EuGH in mehreren Verfahren das Vorsorgeprinzip auch auf die Apotheken „ausgeweitet“ habe. Tischs Fazit: „Die Schlussanträge erscheinen eher als apodiktisches Plädoyer denn als ausgewogene Prüfung aller vorgetragenen Argumente.“
13 Kommentare
Vor Gericht..
von Florian Becker am 06.07.2016 um 15:19 Uhr
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Plan B für wen?
von Heiko Barz am 30.06.2016 um 14:01 Uhr
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keine Überraschung
von dr.pohl@mwp-apo.de am 30.06.2016 um 7:23 Uhr
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wunschdenken
von frank ebert am 29.06.2016 um 23:11 Uhr
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Wenn die ABDA keinen Plan B braucht, ok. Aber die Apothekem brauchen ihn!
von Kerstin Kemmritz am 29.06.2016 um 21:19 Uhr
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AW: Likefunktion an:
von Bernd Jas am 30.06.2016 um 9:57 Uhr
Hat .....
von gabriela aures am 29.06.2016 um 20:23 Uhr
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Puh, Schwein gehabt .......
von Wolfgang Müller am 29.06.2016 um 19:19 Uhr
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ABDA total verschnarcht
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2016 um 17:11 Uhr
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AW: Nee...
von gabriela aures am 29.06.2016 um 17:22 Uhr
Männer ohne Nerven
von Bernd Jas am 29.06.2016 um 17:01 Uhr
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Jetzt....
von gabriela aures am 29.06.2016 um 16:50 Uhr
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