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ABDA und BÄK zu Fernbehandlungen
„Telekommunikation ist nur ein Add-On“
Bei der öffentlichen Anhörung zur 4. AMG-Novelle im Bundestag ging es am heutigen Montag auch um die geplanten Änderungen an der Bundesapothekerordnung und das Verbot von Online-Rezepten. Sowohl die ABDA als auch die Bundesärztekammer betonten, dass die Telemedizin für sie nur zweite Wahl sei.
Mit der AMG-Novelle will der Gesetzgeber das Berufsbild des Apothekers erweitern. Grundsätzlich wird das Berufsbild der Apotheker künftig umfassender beschrieben sein. Bislang nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten, zum Beispiel in der Lehre und Forschung oder in der öffentlichen Verwaltung, wurden in den Katalog der pharmazeutischen Tätigkeiten aufgenommen. Eine solche Änderung hatte die ABDA in ihrer ersten Stellungnahme zum Referentenentwurf gefordert.
Michael Hennrich, Berichterstatter Arzneimittel in der Unionsfraktion, fragte die ABDA während der Anhörung nach ihrer Meinung zu den Änderungen. Für die Standesvertretung der Apotheker antwortete Lutz Tisch, Chefjurist der ABDA. Ohne auf weitere Inhalte einzugehen, sagte Tisch kurz und knapp: „Die Regelungen sind angezeigt, sie waren auch notwendig. Wir begrüßen das rundum.“
Breite Front gegen Online-Arztpraxen
Mehr Gesprächsbedarf gab es im Gesundheitsausschuss zum Thema „Online-Verordnungen“. Laut AMG-Novelle sollen Apotheker künftig die Abgabe von Rx-Medikamenten verweigern, wenn bei der Verordnung augenscheinlich kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Wie schon in der ABDA-Stellungnahme beschrieben, erklärte Tisch, dass das Verbot solcher Geschäftsmodelle europa- und verfassungsrechtlich zulässig sei. Hintergrund für Tischs Aussage ist eine Ankündigung der Online-Arztpraxis DrEd. Das Unternehmen hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen das Fernbehandlungsverbot einzuleiten.
Der ABDA-Vertreter sagte auf Nachfrage von Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, dass die Telekommunikation im Gesundheitswesen aus Sicht der ABDA „immer nur ein Add-On sein kann“ und den persönlichen Kontakt zu den Heilberuflern nicht ersetzen könne. Im ersten Gesetzentwurf war die Formulierung in der Tat etwas konkreter. Damals hieß es, dass ein „persönlicher Kontakt“ vorliegen müsse, inzwischen ist es nur noch ein „direkter“. Tisch forderte, dass der Kontakt in jedem Fall „unmittelbar“ sein müsse und das die Formulierung im Gesetzestext eventuell angepasst werden sollte.
Der Vertreter der Bundesärztekammer pflichtete der ABDA auf Nachfrage bei. Die Telemedizin stehe nicht im Widerspruch zur persönlichen Versorgung durch Ärzte. Vielmehr sei sie eine zusätzliche Möglichkeit der Versorgung. Eine Patientenvertreterin begrüßte das geplante Verbot, stellte aber in Frage, ob der Apotheker die in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) neu zu verankernde „Kontrollfunktion“ ausüben könne. Es sei zweifelhaft, dass die Pharmazeuten bei jedem Rezept kontrollieren können, ob ein direkter Kontakt stattgefunden hat.
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