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Freiwillige Vereinbarung ohne Apotheker
Plastiktüten ab Juli nur noch mit Schutzgebühr
In den kommenden zehn Jahren soll der Verbrauch von Plastiktüten fast halbiert werden. Zu diesem Zweck sollen Tüten künftig nur noch gegen Entgelt an Verbraucher abgegeben werden. Dazu verpflichtet sich der Handelsverband Deutschland in einer Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium.
Plastiktüten sind oft überflüssig – keine Frage. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks will mit einer neuen Vereinbarung dafür sorgen, den Verbrauch weiter zu senken. „Das spart Ressourcen und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Plastikverpackungen.“
Daher hat die Ministerin am Dienstag mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen geschlossen. Mit dieser sollen Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt werden, die bereits im Mai 2015 in Kraft getreten ist. Dieses Richtlinie sieht vor, den Verbrauch sogenannter „leichter Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometer bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern. In Deutschland liegt der Verbrauch zurzeit bei 71 Stück pro Person und Jahr.
Kontrolle wird sein
Hendricks setzt mit der Vereinbarung, die zum 1. Juli 2016 in Kraft treten wird, auf Freiwilligkeit. Wer mitmacht, sagt zu, noch mehr zu tun, als die EU vorgibt. So bezieht die Vereinbarung auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Für sie wollen die teilnehmenden Unternehmen ab Juli ein „angemessenes Entgelt“ erheben. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Auch dickere Tiefkühltragetaschen oder „Permanenttragetaschen“ zum mehrmaligen Gebrauch werden nicht erfasst, wenn sie ein eine Stärke von über 50 Mikrometern haben.
Hendricks verspricht: „Wir werden genau hinschauen, wie gut die Vereinbarung umgesetzt wird. Spätestens nach zwei Jahren muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 Prozent der gehandelten Tüten, nur noch gegen ein Entgelt abgegeben werden.“ Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen – erstmals zum 31. März 2017.
Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Ziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Kann die Zahl der Plastiktüten nicht reduziert werden wie gewünscht und geben nach wie vor zu viele Händler die Tütchen umsonst ab, kann das Bundesumweltministerium die Vereinbarung kündigen und verbindliche Rechtsvorschriften veranlassen.
ABDA: Apotheker unterstützen den Tüten-Verzicht, aber...
Neben dem HDE haben laut Umweltministerium auch weitere Handelsverbände und Unternehmen erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen. Die ABDA wird nicht dabei sein – auch wenn sie das Anliegen der EU und der Bundesumweltministerin unterstützt und im Vorfeld der jetzt geschlossenen Vereinbarung zur Stellungnahme aufgefordert war.
Es sei ein gemeinsames Ziel, den Verbrauch an Kunststofftragetaschen zu senken, hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt schon Anfang April erklärt. Allerdings könne und wolle die ABDA als Dachorganisation der Apotheker dem einzelnen Apothekenleiter keine Vorschriften machen. Seitens des DAV hieß es im Februar, er und seine Landesapothekerverbände könnten aus satzungsrechtlichen Gründen keine vertragliche Vereinbarung eingehen, die die einzelne Apotheke direkt verpflichte. In verschiedenen Regionen gibt es jedoch schon Aktionen, die sich für weniger Plastiktüten in der Apotheke einsetzen und für eine Schutzgebühr werben.
4 Kommentare
Position der ABDA
von Andreas Kronsbein am 27.04.2016 um 14:53 Uhr
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Freiwilligkeit
von Dr. Stephan Hahn am 26.04.2016 um 19:25 Uhr
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Nicht nur in "Verschiedenen Regionen"
von Frank Eickmann am 26.04.2016 um 18:30 Uhr
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AW: Lieber Herr Eickmann,
von Benjamin Wessinger (DAZ) am 26.04.2016 um 18:35 Uhr
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