Nach Sieg des Impfgegners

Streit um Masernviren soll zum Bundesgerichtshof gehen

Ravensburg - 16.04.2016, 07:00 Uhr

Existieren Masernviren? Ein Impfgegner wollte Beweise – und ihren Durchmesser wissen. (Quelle: RKI)

Existieren Masernviren? Ein Impfgegner wollte Beweise – und ihren Durchmesser wissen. (Quelle: RKI)


Der 100.000-Euro-Streit um den Beweis der Existenz von Masernviren soll das höchste deutsche Gericht beschäftigen: Der beteiligte Mediziner will gegen den Sieg des Impfgegners in zweiter Instanz vorgehen.

Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren will der Mediziner David Bardens nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Er habe eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, sagte eine BGH-Sprecherin am Donnerstag und bestätigte einen Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ von Freitag. Gibt der BGH dieser Beschwerde statt, könnte der Arzt gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen: Bardens hatte dort im Februar einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision damals nicht zu.

Der Zwist zwischen Impfgegner und Mediziner schwelt schon länger: Lanka hatte 2011 im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Der Saarländer Bardens hatte daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht den Nachweis seitdem als erbracht an. Da der Impfgegner nicht zahlte, zog er vor das Landgericht Ravensburg, das ihm im März 2015 Recht gab – und Lanka zur Begleichung der Wettschulden verpflichtete.

Der Auslober bestimmt die Regeln

Doch das Oberlandesgericht urteilte im Februar völlig anders: Die Richter zweifelten zwar nicht an der Existenz des Virus, doch habe es sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, sagten sie. Da bestimme allein der Auslober die Regeln, doch dieser akzeptierte nicht die sechs vorgelegten Studien. Lanka hatte eine Arbeit gefordert, die die Existenz und Größe des Masernvirus beweisen sollte. „Diese eine Arbeit aber legte Bardens nicht vor“, schrieb die Schwäbische Zeitung.

„Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte einer der Richter. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung. Der Impfgegner feierte das Urteil hingegen als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen würden viele andere Fachartikel zusammenfassen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen.

Auch Einstein war in der Minderheit

Das Impfen gegen Masern und Viren generell hätte seiner Meinung nach daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein. „Aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“, so der Impfgegner.

Anfangs ließ Bardens noch offen, ob er bis vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. Seiner Meinung nach sei dem Verfahren schon genug Aufmerksamkeit geschenkt worden, sagte er. Im Internet gab es Solidaritätsbekundigungen von Unbeteiligten, die per Crowd-Funding Geld für den Gang zur nächsten Instanz spenden wollten.


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