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Werbung mit 20-Euro-Prämie
Erneutes Ordnungsgeld für DocMorris
DocMorris wird wegen seiner Geldprämie von bis zu 20 Euro für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck erneut zur Kasse gebeten: Weil die niederländische Versandapotheke die von der Apothekerkammer Nordrhein erwirkte einstweilige Verfügung, mit der ihr untersagt wurde, diese Prämie anzubieten und zu gewähren, selbst nach einem ersten Ordnungsgeldbeschluss nicht beachtete, verhängte das Landgericht Köln ein zweites Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro.
Mittlerweile hat DocMorris davon Abstand genommen, auf seiner Webseite eine Prämie für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck auszuloben. Ob diese Prämie tatsächlich auch nicht mehr gewährt wird, sei dahingestellt. Das Landgericht Köln sah sich jedenfalls veranlasst, ein weiteres Ordnungsgeld gegen die holländische Apotheke festzusetzen. Im vergangenen Mai hatte das Gericht bereits die zugrunde liegende einstweilige Verfügung erlassen. DocMorris reagierte nicht. Daraufhin folgte ein erster Beschluss, mit dem gegen die Apotheke ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro festgesetzt wurde. Er wurde am 23. August 2013 zugestellt. Die Apothekerkammer sah dem noch eine Weile zu – dann zog sie erneut vor Gericht. Dort legte sie dar, dass jedenfalls bis zum 4. November 2013 weiter mit der für unzulässig befundenen Prämie geworben wurde. Das Gericht konnte dies nachvollziehen und hat nun für die Zeit zwischen dem 23. August und dem 4. November 2013 das weitere Ordnungsgeld verhängt.
„Die Kammer hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gedenkt, absichtliche Verstöße gegen ihre Unterlassungsgebote zu tolerieren“, heißt es im aktuellen Beschluss. Von der Festsetzung eines höheren Ordnungsgeldes habe die Kammer dennoch Abstand genommen, da sich DocMorris nun „letztendlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt zu haben scheint“.
Landgericht Köln, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 84 O 30/13 SH II
Berlin - 30.01.2014, 17:30 Uhr