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DocMorris gibt nach
Arzneimittelcheck: Keine 20 Euro Prämie mehr
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln Ende Oktober ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro gegen DocMorris bestätigt hat, verzichtet die niederländische Versandapotheke jetzt darauf, die Teilnahme am individuellen Arzneimittelcheck weiterhin mit bis zu 20 Euro zu honorieren. „Um dem Urteil Folge zu leisten, werden wir die Prämie nicht mehr weiter ausloben“, so DocMorris-Vorstand Olaf Heinrich.
Es hat einige Zeit gedauert - doch jetzt reagiert DocMorris auf die diversen mittlerweile ergangenen Ordnungsgeldbeschlüsse, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen die Versandapotheke erwirkt hat. Zunächst gegen die 15-Euro-Prämie; mit einstweiliger Verfügung verbat das Landgericht Köln im Mai (Az. 84 O 90/13) dann auch die Prämie in Höhe von bis zu 20 Euro. Diese hatte DocMorris ihren Patienten als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am individuellen Arzneimittelcheck ausgezahlt. Ein wegen Verstoßes gegen dieses Verbot ergangener erster Ordnungsgeldbeschluss wurde am 28.10.2013 vom OLG Köln bestätigt.
„Wir sehen, dass individuelle monetäre Anreize, wie unsere Prämie für den Arzneimittelcheck, die Therapietreue von Patienten fördern. Solche Anreize sind wichtig, um Akzeptanz von Compliance- und Adherence-Maßnahmen zu fördern. Leider sehen einige Richter dies anders. Um dem Urteil Folge zu leisten, werden wir die Prämie nicht mehr weiter ausloben“, so Heinrich. Den Arzneimittelcheck biete DocMorris selbstverständlich weiter an, weil er sich als Instrument zur umfassenden Beratung als wichtig und wirkungsvoll erwiesen habe, was die Teilnahme unserer Kunden verdeutliche.
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei aber für ein modernes und wirkungsvolles Gesundheitswesen unabdingbar. Gleichzeitig sei es bei neuen Maßnahmen stets wichtig, entsprechende Aufklärungs- und Informationskampagnen zu entwickeln, um die Akzeptanz und Teilnahme der Versicherten zu erhöhen, so DocMorris. Dazu gebe es im Gesundheitssystem in Deutschland viele Beispiele, die durch finanzielle Anreize zu Beginn einer Maßnahme geprägt waren und wo sich der mittel- und langfristige Erfolg nur durch solche Anreize erreichen ließen. Entscheidend sei, dass gerade für chronisch erkrankte Versicherte nicht nur die richtige Auswahl an Arzneimitteln stattfinde, sondern auch die entsprechende Kontinuität bei der Einnahme, somit Therapietreue, erreicht werde. Dies sorge für individuelles Wohlbefinden und für eine finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems.
Aus diesen Gründen sei es unverständlich, dass von den Gerichten die Förderung der Therapietreue durch einen Arzneimittelcheck verhindert werde, so Heinrich. „Wir zahlen die Prämien aus der eigenen Marge. Daher ist es umso erstaunlicher, dass dieser klare Vorteil für den Verbraucher gerichtlich verboten wird. Durch die Erhöhung der Therapietreue tragen zum Beispiel Prämien letztlich zur Reduzierung der gesamtwirtschaftlichen Kosten des Gesundheitssystems bei."
Seit der Einführung der Prämie im November 2012 hätten DocMorris-Kunden 250.000 Mal aktiv an dem Arzneimittelcheck teilgenommen. „Dadurch konnten Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen verhindert werden“, so Heinrich. Dies sei nicht nur ein Beitrag zu individuellen Gesundheit des Einzelnen, sondern auch ein eindeutig dokumentierbarer, nachhaltiger Effizienzgewinn. Deswegen werde sich DocMorris auch weiterhin für eine stärkere Akzeptanz der Themen zur Förderung der Therapietreue einsetzen.
Berlin - 07.11.2013, 11:29 Uhr