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Gesundheitsausschuss des Bundesrats
Länder wollen keine Mehrkostenregelung
Neben der Forderung, das Pick-up-Verbot wieder aufzugreifen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 8. September eine Reihe weiterer Änderungsanträge zum AMNOG beschlossen. Unter anderem sprach er sich gegen die geplante Mehrkostenregelung bei Rabattverträgen sowie die beabsichtigte Verschärfung der Substitutionsregelung aus.
Die Mehrkostenregelung wurde mit der Begründung abgelehnt, sie erhöhe den bürokratischen Aufwand. Zudem werde die Wirksamkeit der Rabattverträge gefährdet, da die Krankenkassen den Herstellern keine Abnahmegarantie mehr gewähren könnten. Überdies könne die Regelung zu erheblichen – nicht gewollten – finanziellen Zusatzbelastungen bei Patienten führen.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfung der Substitutionsregelung (§ 129 Abs. 1 S. 2 SGB V) lehnte der Ausschuss ab. Er fordert eine Präzisierung der aktuell bestehenden Formulierung. Eine Substitution solle demnach nur erfolgen, wenn die Indikationsbereiche des verordneten und des abzugebenden Arzneimittels gleich sind. Gleicher Indikationsbereich bedeute dabei nicht, dass das abzugebende Präparat die gleiche Anzahl von Indikationen aufweisen muss wie das verordnete. Es müsse alle Indikationen des verordneten Arzneimittels abdecken, könne darüber hinaus aber noch weitere Indikationen umfassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Fachinformation des abzugebenden Arzneimittels in jedem Fall die Indikation aufführt, die der ärztlichen Indikation zugrunde liegt.
Die geplante Novellierung der Packungsgrößenverordnung mit einer wirkstoffbezogenen Berechnung der Messzahlen im Hinblick auf die Therapiedauer soll nach Auffassung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats für den Bestandsmarkt erst am 1. Juli 2012 Anwendung finden. Ein entsprechender Änderungsantrag ist auch seitens der Regierungskoalition geplant. Darüber hinaus möchten die Länder Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie von dem neuen Berechnungssystem ausnehmen und ihnen entsprechend einer neuen Anlage 1 festgelegte Messzahlen zuteilen.
Die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses sind Empfehlungen an das Plenum des Bundesrates, das am 24. September im ersten Durchgang das AMNOG beraten wird. Trotz der Beschlüsse des Gesundheitsausschusses ist die Abstimmung im Bundesrat selbst offen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass im Bundesrat die Bundesländer entsprechend ihrer Größe eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen haben, wohingegen in den Ausschüssen jedes Land unabhängig von der Größe jeweils nur eine Stimme hat. Im Übrigen bedarf das AMNOG nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Berlin - 09.09.2010, 16:59 Uhr