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DAZ aktuell
Ausweiskontrolle in Apotheken soll ab Mitte 2024 starten
Künftig können sich Versicherte für digitale Anwendungen auch in Apotheken identifizieren
Apotheken sollen künftig Versicherte mittels eines geeigneten technischen Verfahrens identifizieren und ihnen somit den Zugang zu TI-Anwendungen, wie der ePA oder der E-Rezept-App ermöglichen. So sieht es das vor gut einem Jahr beschlossene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor. Der Gesetzgeber sah hier Handlungsbedarf. Denn seit die Krankenkassen das Video-Ident-Verfahren eingestellt haben, mussten Versicherte im Regelfall eine Filiale ihrer Kasse aufsuchen und sich dort ausweisen. Erst dann erhielten sie die PIN, die in Kombination mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Zugang zur digitalen Kassenwelt ermöglicht. Bis die Apotheken diese neue – freiwillige – Dienstleistung anbieten können, gab es allerdings noch Hausaufgaben zu machen.
Vergütung: Wie sieht es mit den Apothekern aus?
So heißt es im, mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eingefügten § 336 Abs. 8 SGB V:
„Die Gesellschaft für Telematik legt bis zum 30. Juni 2023 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die erforderlichen technischen Vorgaben für die Identifizierung der Versicherten nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 fest. Die Gesellschaft für Telematik kann den Apotheken Dienste zur Durchführung der Identifizierung der Versicherten zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere zu regeln zu der Durchführung der Identifizierung der Versicherten sowie der Vergütung und Abrechnung der Apotheken für die Durchführung der Identifizierung der Versicherten.“
Auf Nachfrage bei der Gematik, wie denn der Stand der Dinge sei, heißt es, dass der Start des Apotheken-Ident für Mitte 2024 geplant sei. Derzeit liefen Abstimmungen mit den Krankenkassen, den Krankenversicherungen, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).
Doch wie sieht es bei den Apothekern aus? Schließlich ist ein Honorar vorgesehen, das festgelegt werden soll. Zudem müssen die Rahmenbedingungen für die Abrechnung noch festgezurrt werden.
Die ABDA arbeitet derzeit noch an den Rahmenbedingungen
Die ABDA arbeite derzeit gemeinsam mit der Bundesdruckerei/D-Trust, der Gematik, dem GKV-Spitzenverband sowie dem BSI an einem sicheren Identifikationsverfahren, wie ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage erklärt. Bevor man diesbezüglich in Verhandlungen mit den Krankenkassen eintrete, müssten jedoch die Rahmenbedingungen finalisiert werden. Es scheinen also noch einige Punkte offen, bis Apotheken ihren Patienten und Patientinnen wirklich Zugang zu den TI-Anwendungen verschaffen können.
So soll das Verfahren laut Gematik ablaufen
Was aber hingegen steht, ist der Ablauf des Verfahrens. Es läuft laut Gematik folgendermaßen ab:
Das Verfahren wird durch die Krankenkasse oder Versicherung der Versicherten angestoßen: Die Versicherten erhalten einen Voucher mit QR-Code. Der Voucher mit QR-Code kann entweder elektronisch per Mail, in der App der Krankenkasse oder auch in Papierform bereitgestellt werden. Mit diesem Voucher und einem gültigen Ausweisdokument, wie dem Personalausweis oder Reisepass, gehen die Versicherten in die Apotheke. Dort wird über den QR-Code der Ident-Prozess gestartet und die geschulten Mitarbeitenden der Apotheke erheben mit Unterstützung eines Dokumentenprüfgerätes, das auch im Behördenumfeld eingesetzt wird, die Identitätsdaten der Versicherten aus dem Ausweisdokument.
Die GesundheitsID ist auch auf dem Handy nutzbar
Diese Personendaten werden sicher an die jeweilige Versicherung oder Krankenkasse übermittelt. Auf Basis der erhaltenen Identitätsdaten richtet die Versicherung dann die GesundheitsID für die Versicherten ein. Dann erhalten die Versicherten im Nachgang die PIN zur Gesundheitskarte und können eGK und PIN auch für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte unter anderem am Handy nutzen. |
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