DAZ aktuell

Urteil gegen Stada wegen Daosin

Verbotene Werbeaussage

ral | Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einem Rechtsstreit mit dem Pharmaunternehmen Stada einen Sieg errungen. Stada darf für sein Nahrungsergänzungsmittel Daosin nicht mehr damit werben, dass es den Abbau von Histamin im Darm unterstützt.
Foto: Stada

Das Nahrungsergänzungsmittel Daosin von Stada richtet sich an Personen, die an einer Histaminintoleranz leiden. Eine der Aussagen, mit denen für Daosin geworben wird, lautet: „Daosin-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“. Für diese Aussage existiert bislang allerdings kein Eintrag in der Liste der EU-weit zugelassenen Gesundheitsaussagen (Health Claims). Kein Health Claim, keine gesundheitsbezogene Werbung, lautet die Regel für Nahrungsergänzungsmittel. Das hat auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen so gesehen und ist entsprechend gegen Stada vorgegangen. Stada hat jedoch dagegengehalten, dass es sich bei der Aussage um keine gesundheits­bezogene, sondern um eine technische handele. Der Fall ging vor Gericht, das Landgericht Frankfurt/Main hat mittlerweile entscheiden. Es bestätigt die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt.

Gegen das Urteil (Az. 3-12 O 28/22) hat Stada Berufung eingelegt – die endgültige Entscheidung zur Daosin-Werbung steht somit noch aus. |

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