DAZ aktuell

Krankschreibung per Telefon

Richtlinie ab 7. Dezember

ks/dpa | In der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung ermöglicht. Nun soll eine dauerhafte Regelung etabliert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt damit einen gesetzlichen Auftrag vorfristig um.
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Mit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA beauftragt, bis Ende Januar 2024 in seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen und ausschließlich für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannt sind, auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.

Den entsprechenden Beschluss will der G-BA in seiner Sitzung am 7. Dezember fassen. Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach dem Beschluss nutzen können. Ein Sprecherin hatte der dpa bereits Ende November erklärt, dass ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten geplant sei. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss zwar noch prüfen – doch die Richtlinienänderung soll bereits ab dem 7. Dezember greifen.

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe – schließlich ist die Erkältungssaison im vollen Gange. |

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