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Für Vorerkrankte und Frühchen

Kostenübernahme bei Nirsevimab

gg/ral | Nirsevimab wird bei Säuglingen zur Prävention schwerer Verläufe einer RSV-Infektion eingesetzt. Allerdings zahlen die Kassen dafür nur in bestimmten Fällen. Bei welchen Kindern die Kostenübernahme erfolgen soll, wurde nun vom G-BA vorgeschlagen.
Foto: zilvergolf/AdobeStock

Für die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Form einer verpflichtenden Regelleistung kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen sogenannten Therapiehinweisen Patientengruppen definieren.

Für Infektionen mit dem Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) wurde der entsprechende Therapiehinweis nun neu gefasst. Der Einsatz von Nirsevimab soll demnach von den Kassen bei Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Alter von ≤ 12 Lebensmonaten übernommen werden,

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten
  • die unter hämodynamisch relevanten Herzfehlern leiden
  • die eine Trisomie 21 haben.

Darüber hinaus empfiehlt der G-BA die Kostenübernahme bei Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten, die als Früh­geborene geboren wurden.

Die Neufassung des Therapiehinweises wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. In Kraft tritt sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. |

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