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Gute Gründe für AvP-Vergleich

Frist endet am 9. Oktober

tmb | Am 11. September informierte der Apothekerverband Nordrhein in einer Online-Veranstaltung über das Vergleichsangebot zum Insolvenzverfahren der AvP Deutschland. Alle Referenten waren sich einig in ihrer dringenden Empfehlung dem Vergleich zuzustimmen.
Foto: picture alliance/dpa

Rechtsanwalt Dr. Jochen Markgraf berichtete über 15 Klagen von Apotheken, in denen Aussonderungsrechte abgewiesen wurden. Nur ein Fall mit einer einmaligen Sonderkonstellation sei zugunsten der Apotheke ausgegangen. Die beteiligten Anwälte sehen daher bei Klagen kaum Erfolgsaussichten, aber ein hohes Prozesskostenrisiko. Doch beim Vergleich würden die Apotheken sogar schnell Geld für ihre strittigen Aussonderungsrechte erhalten – eine Zahlung zum Jahresende und zwei weitere im nächsten Jahr. Außerdem würde es Ende 2024 einen Abschlag auf die Insolvenzquote für alle Gläubiger geben.

Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas ergänzte, dass eine Apotheke sogar nach einem Sieg vor Gericht noch kein Geld bekäme. Denn die Zahlungen könnten wegen der früheren Buchführung bei AvP nicht zugeordnet werden. Daher liege es im Interesse aller, „dass die Gelder freigegeben werden und nicht wie Schnee in der Sommersonne schmelzen“. Der Vergleich kommt aber nur zustande, wenn bis zum 9. Oktober 80% der betroffenen Apo­theken, gemessen an der Forderungshöhe, zustimmen. Mehr dazu lesen Sie bei DAZ.online (Webcode: Z7DP7). |

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