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Hitze, Dresscode, Urlaub

„Sommerliche“ Themen aus der ADEXA-Rechtsberatung

Hohe Temperaturen in der Apo­theke und heiße Debatten um die Urlaubseinteilung: Arbeitsrecht­liche Kontroversen gibt es auch im Sommer. Das sollte die Filialleitung wissen.
Foto: Thaut Images/AdobeStock

Bei einem Webinar hat Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung und Business Coach, wichtige Aspekte zur Temperatur in der Offizin, zur Einteilung des Urlaubes und zur Erkrankung während dieser Zeit zusammengestellt. Ihre Tipps für Filialleiterinnen und Filialleiter:

Gute Arbeitsbedingungen dank der Apothekenbetriebsordnung

Zwar sollte die Temperatur am Arbeits­platz 26 °C nicht überschreiten – nur lassen sich solche Grenzen schwer durchsetzen. Einfacher ist Hansen zufolge der Verweis auf die Apothekenbetriebsordnung, § 2d: „Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 °C möglich sein.“ Im Zuge eines QMS sind solche Werte zu messen und zu dokumentieren.

Klettern die Werte nach oben und gibt es – wohl eher selten – keine Klimaanlagen, helfen Maßnahmen wie eine Beschattung der Fensterflächen oder eine bessere Iso­lierung. Für die besten und nachhaltigsten Maßnahmen kann die Apothekenleitung auch eine Energie­beratung nutzen.

Kleidung: Was geht, entscheidet die Apothekenleitung

Schutzkleidung gemäß der Empfehlung der Bundesapothekerkammer ist laut Hansen auch bei sehr sommerlichen Temperaturen zu tragen. „Deshalb sollten unbedingt die zulässigen Höchsttemperaturen eingehalten werden“, betont die ADEXA-Juristin.

Vorgaben zur Bekleidung am HV-Tisch oder im Backoffice macht die Apothekenleitung. „Auch bei hohen Temperaturen kann das Tragen eines Kittels verlangt werden“, weiß Hansen. „Eventuell gibt es die Möglichkeit, für den Sommer leichtere Modelle anzuschaffen.“

Das nächste Webinar für alle Berufsgruppen ist am Mittwoch, 30. August 2023; das nächste Webinar für Filialleitungen am Mittwoch, 20. September. Mehr dazu unter https://www.adexa-online.de/aktuelles/termine/

Urlaub – immer wieder ein Streitthema

Nicht alle Angestellten haben jedoch Dienst. Der Sommer zählt zu den typischen Urlaubszeiten. Generell muss jede Apothekenfiliale selbst dafür sorgen, organisatorische Maßnahmen rund um den Urlaub abzubilden. Dazu zählt die Frage, wer Urlaub genehmigt – und wer für Vertretungen während der Abwesenheit sorgt. „Dem Urlaubsantrag ist stattzugeben, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeitender, denen aus sozialen Gründen der Vorrang zu gewähren ist, entgegen­stehen“, fasst Hansen zusammen.

Betriebliche Gründe könnten etwa die geplante Operation einer Kollegin oder die Reha eines Kollegen sein. Auch Zeiträume mit erhöhter Kundenfrequenz, etwa die Vorweihnachtszeit, weniger die Sommerzeit, sind hier zu nennen. Ansonsten haben Eltern von Kita- oder Schulkindern und Angestellte, deren Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner Lehrkraft ist oder in einem Betrieb mit Werks­ferien arbeitet, Vorrang.

Krank im Urlaub – was ist zu beachten?

Ist der Urlaub genehmigt, steht der Erholung nichts mehr im Wege – außer einer Krankheit während der freien Zeit. Gut zu wissen: Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden die Tage der Erkrankung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Wer im Ausland erkrankt, sollte – wie Hansen betont – darauf achten, dass das Attest explizit Arbeitsunfähigkeit nennt. |

Michael van den Heuvel

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