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Influenza-Tests für Laien
MPAV entsprechend angepasst
Nach den HIV- und Corona-Selbsttests dürfen Apotheken jetzt auch solche In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung abgeben, die für den Nachweis von Influenza-Viren bestimmt sind.
Grundsätzlich dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den Nachweis bestimmter Krankheiten oder Krankheitserreger, für die das Infektionsschutzgesetz einen Arztvorbehalt vorsieht (§ 24 Abs. 1 IfSG) nur an Ärzte, Apotheken und andere Facheinrichtungen abgegeben werden (§ 3 Abs. 4 MPAV). Dies soll sicherstellen, dass die Testergebnisse richtig bewertet werden.
Doch nach den Erfahrungen mit ersten Ausnahmen, vor allem bei den Corona-Selbsttests, wird nun kein Grund mehr gesehen, warum man Laientests für Influenza A+B anders behandeln sollte. Angeboten werden solche Tests bereits. Bislang war es Apotheken (und anderen Händlern) jedoch nicht erlaubt, diese abzugeben.
Die ABDA hatte angeregt, Apotheken auch zu ermöglichen, diese Tests durchzuführen. Die Idee wurde allerdings nicht aufgegriffen. |
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