DAZ aktuell

Importerleichterung für Antibiotika-Säfte

Erste Bundesländer nutzen vom Bund geschaffene Möglichkeiten

ks | Nachdem das Bundesgesundheitsministerium am 25. April einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, nutzen immer mehr Länder die hierdurch gebotenen Möglichkeiten. So hieß es am vergangenen Wochen­ende aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, man werde den Import in Deutschland nicht zugelassener Arzneimittel befristet zulassen.

Die Bekanntmachung im Bundes­anzeiger stellt fest, dass für die fehlenden Antibiotika-Säfte für Kinder oftmals keine alternative gleichwertige Therapie zur Verfügung stehe. Daher haben die zuständigen Behörden der Länder nun die Möglichkeit, im Einzelfall ein Abweichen von den Vor­gaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten (nach Maßgabe von § 79 Abs. 5 und 6 AMG). Als erstes Bundesland war Bremen aktiv geworden. Es erließ schon am 25. April eine Allgemeinverfügung, die Apotheken und pharmazeutischen Großhändlern den Bezug bzw. die Abgabe in Deutschland nicht zugelassener Antibiotikasäfte ermöglicht – auch wenn Beschriftung und Packungsbeilage nicht deutsch sind.

Am vergangenen Wochenende zog zunächst Bayern nach. Klaus Holetschek, Gesundheitsminister des Freistaats, kündigte am 29. April ebenfalls eine Allgemeinverfügung an. „So können die Pharmagroßhändler, Pharma­firmen und Apotheken unbürokratisch handeln.“ Auch Nordrhein-Westfalen habe „alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um hier schnell Abhilfe zu schaffen“, zitierte der WDR das Düsseldorfer Ministerium.

Bayern schlägt aber auch noch einen weiteren Weg ein: Hier habe man die Krankenkassen zusätzlich gebeten, vorerst keine Zuschläge sowie Erstattungen zu verweigern und in der Folge nicht zu retaxieren, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotischen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen. Bei Nicht-Verfügbarkeit des Fertigarzneimittels sollte zudem eine solche Abgabe eines in der Apotheke hergestellten Antibiotikasafts auch ohne erneutes Ausstellen eines Rezeptes möglich sein. Ein ähnliches Vorgehen hatte man in Bayern bereits rund um die Weihnachtstage verabredet.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb mit Blick auf den bayerischen Vorstoß auf Twitter: „Genau für solche unbürokratischen Aktionen der Länder gegen Antibio­tika-Lieferengpässe haben wir die Voraussetzungen jetzt geschaffen. Sie sollten genutzt werden.“ |

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