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Leichterer Zugang zu ePA und E-Rezept
Gesundheitsminister Lauterbach konkretisiert seine Digitalisierungspläne
Im Bundesgesundheitsministerium arbeitet man schon seit einigen Monaten an den beiden Gesetzentwürfen. Bei einem steht die beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts im Fokus. Das andere soll Daten, die bislang in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens isoliert gesammelt werden, zusammenführen und nutzbar machen – das sog. Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Beide Vorhaben sind bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angelegt.
Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) hat Lauterbach schon einmal angekündigt, worum es im Wesentlichen gehen wird – und eine zeitliche Ansage gemacht: „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.“ Die Patienten würden damit endlich Herr ihrer Daten und bekämen eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente.
Eigentlich müssen die Krankenkassen die ePA ihren Versicherten schon seit Januar 2021 anbieten – doch bekanntlich ist das Projekt noch lange nicht in der Realität angekommen. Mit dem E-Rezept sieht es kaum besser aus. Lauterbach erklärt: „Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden.“ Damit es künftig schneller geht, setzt der Minister bei der ePA auf die Opt-Out-Lösung: „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Dann haben jedenfalls die Leistungserbringer schon einmal Einblick in Befunde, Arzneimittelverordnungen etc. Wer auch als Patient Zugang zur eigenen ePA haben will, muss allerdings aktiv werden. Aber auch das soll einfacher werden: Es soll nur einmal ein Identifikationsprozess durchlaufen werden müssen. Ist dies geschehen, stehen dem Patienten auch das E-Rezept und andere digitale Gesundheitsanwendungen offen.
Lauterbach will bei der ePA überdies nicht warten, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. „Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt“, sagt er. Und bei den Arzneimitteln werde es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben und auf das E-Rezept zugreifen können.
Vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber will sich Lauterbach ebenfalls nicht stoppen lassen. Man sei mit ihm in regelmäßigem Austausch, betont er. „Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird.“ Anderenfalls würden Befunde weiter per E-Mail, Fax oder Post verschickt – und das sei viel unsicherer. Jeder müsse die ePA nutzen können, „ohne vorher zum IT-Experten zu werden“, so Lauterbach.
Daten besser nutzen
Datenschutzhürden sind auch beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu überwinden. Hier sollen schließlich hochsensible Daten u. a. der Forschung, auch Arzneimittelherstellern, zur Verfügung gestellt werden. Doch Lauterbach ist auch hier zuversichtlich. Den Hintergrund des Vorhabens erklärt er der FAS wie folgt: „Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können.“ Weil das bisher nicht möglich sei, falle Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern zurück. „Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr“, so der Minister. |
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