Gesundheitspolitik

KIM nicht für Werbung

DAV reagiert auf AZ-Bericht zu DocMorris

jb/mik | Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sieht das E-Rezept grundsätzlich positiv. Das machte sein Vorsitzender Hans-Peter Hubmann am Dienstag vergangener Woche anlässlich des von der Gematik ausgerufenen Tages des E-Rezepts in einer Pressemitteilung deutlich. Allerdings gebe es auch bedenkliche Entwicklungen.

Hubmann bezog sich dabei auf einen Bericht der AZ (41/2023), dass DocMorris sich an Arztpraxen wende, um darauf hinzuweisen, dass diese den Token, der zum Abruf des E-Rezepts berechtigt, auf Patientenwunsch direkt an den Versender übermitteln könnten.

Erbetteln von Token

„Sollte es zutreffen, dass einzelne Arzneimittel-Versandhändler den KIM-Messenger dafür verwenden, um bei Ärztinnen und Ärzten die Übermittlung von E-Rezept-Token zu erbetteln, werden auch die Grenzen der Legalität überschritten“, so Hubmann. Schließlich sei untersagt, dass (E-)Rezepte direkt an Apotheken vermittelt oder weitergeleitet werden. Das neue, digitale Verordnungssystem dürfe nicht dafür genutzt werden, dass sich einzelne Marktteilnehmer auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten wirtschaftliche Vorteile verschaffen, so der DAV-Vorsitzende.

Hubmann erinnerte daran, dass der KIM-Messengerdienst in der Telematik-Infrastruktur geschaffen wurde, „damit sich Heilberufler in einem sicheren sowie dis­kriminierungs- und werbefreien Raum beispielsweise über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten austauschen können“. Werbung habe in dieser Anwendung „nichts zu suchen – ebenso wenig wie die direkte Weiterleitung von E-Rezept-Token“. Als Mitgesellschafter der Gematik fordere der DAV das Bundes­gesundheitsministerium in seiner Doppelrolle als Mehrheitsgesellschafter der Gematik und als zuständiges Ressort daher dringend dazu auf, „ein wachsames Auge auf die Einhaltung der ‚Spielregeln‘ im Wettbewerb zu halten. Ein interessengeleiteter Missbrauch der Anwendungen von Telematik-Infrastrukturelementen muss verboten werden.“

Rechtsanwalt Morton Douglas erklärte gegenüber der DAZ, dass es noch nicht wettbewerbswidrig sei, über die Möglichkeit der Weiterleitung zu informieren. Solange es nicht zu einer Empfehlung des Arztes komme, werde man dies nicht angreifen können. |

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