Gesundheitspolitik

Länderausschüsse für Präquali-Schluss

ks | Am 12. Mai wird der Bundesrat das erste Mal über das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs­gesetz“ (ALBVVG) beraten. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat sich schon einmal eingehender mit den Regierungsplänen befasst – und für die Plenumssitzung im Mai eine Reihe von Empfehlungen formuliert. Dabei zeigt sich erneut: In den Ländern finden die Sorgen der Apotheken mehr Gehör als in der Bundespolitik. So gibt es großen Zuspruch für einen Antrag aus NRW, dass künftig die Apothekenbetriebs­erlaubnis als Nachweis für die Präqualifizierung reichen soll. Ebenso für einen Vorstoß aus Rheinland-Pfalz, dass bei einem Austausch wegen eines Lieferengpasses nach den in § 129 SGB V neu geplanten Vorgaben keine Retaxation stattfinden darf. Auch ein Antrag, der fordert, die Apothekenvergütung vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen, wird von den meisten Ländern unterstützt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung im Plenum ausfällt. Wermutstropfen ist wie schon beim Spargesetz im vergangenen Jahr: Das ALBVVG ist nicht zustimmungspflichtig – der Bundestag kann sich von den Ländern zwar anregen, aber nicht ausbremsen lassen. |

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