Gesundheitspolitik

Ärzte streiten für hohes Impfhonorar

cha | Bekanntlich übernehmen ab Ostern die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die COVID-19-Impfungen. Doch darüber, wie diese zukünftig zu honorieren sind, gehen die Meinungen bei den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen den Kassenärzt­lichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen deutlich auseinander. Laut einem Bericht der Tagesschau möchten die Ärzte weiterhin 28 Euro bekommen. Die Kassenseite wolle sich an anderen Einzelimpfungen wie der Grippeimpfung orientieren, die z. B. mit 7,60 Euro in Rheinland-Pfalz und 9,18 Euro in Thüringen zusätzlich zur Quartalspauschale bezahlt wird. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ist bislang in keinem Bundesland eine Einigung in Sicht. Falls es zu keiner Einigung kommt, drohen sogar deutlich höhere Kosten. „In diesem Fall würden die Ärzte dann die Leistungen nach der GOÄ erbringen und in Rechnung stellen“, so der Sprecher der KV Westfalen-Lippe Daniel Müller. „Nach der GOÄ werden für Impfungen durchschnitt­liche Kosten von rund 60 Euro erhoben. Diese beinhalten den Impfstoff und die ärztliche Leistung“, erklärt Detlef Haffke, Sprecher der KV Niedersachsen. Diese Kosten müssten die Versicherten zunächst auslegen, können sie aber von ihrer Kasse erstattet bekommen. |

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