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Adexa-Info
Energiepauschale für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler
Berechtigt sind Studierende an Hochschulen sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Auch Promotionsstudierende oder Studierende in Teilzeit erhalten den Betrag. Explizit spricht die Regierung ebenfalls ausländische Studierende in Deutschland an.
Einzige Voraussetzung: Berechtigte müssen zum 1. Dezember an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sein. ADEXA rät auch Eltern, ihre Kinder darauf anzusprechen, falls sie derzeit studieren.
Studierende müssen die Leistung online beantragen; die Antragsplattform war bei Redaktionsschluss noch nicht freigeschaltet. |
Weitere Informationen: www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html
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