DAZ aktuell

Drei Jahre Haft für Apothekerin

Strafe wegen Rezeptfälschung

dpa/ks/ral | Das Landgericht Augsburg hat eine Apothekerin wegen Rezeptfälschungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der durch die Fälschungen ent­standene Schaden für eine Krankenkasse beläuft sich auf über eine halbe Million Euro.
Foto: Gerhard Seybert/AdobeStock

Etwa zwei Jahre lang hat eine 53-jährige Pharmazeutin aus Schwaben Blankorezepte ihres Ehemanns, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Insgesamt 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Arzneimittel stellte sie sich selbst aus. Der Betrug fiel bei der Krankenkasse auf, weil es sich um fachfremde Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich handelte. Zuvor hatte die Kasse jedoch bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt. Als Motiv der Tat gab der Verteidiger die wirtschaft­liche Situation der Angeklagten an. Diese war hoch verschuldet. „Letztlich war ihr Verhalten dilettantisch“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Grünes bei der kürzlich erfolgen Urteilsverkündung. Ein Zahnarzt und Schuppenflechte passe nicht zusammen. Die Frau habe mit ihren Taten „zwei Todsünden als Apothekerin“ begangen: Arzneimittel ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Das Gericht hielt der Angeklagten aber zugute, dass sie früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem bemühe sie sich, den Schaden wiedergutzumachen. Die 53-Jährige hat auch ihre Approbation selbst zurückgegeben. |

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