DAZ aktuell

AKNR: Rückenwind für die eigen­verantwortlich geführte Apotheke

Landgericht Karlsruhe entscheidet im Verfahren um DocMorris-Marktplatz zugunsten der Kammer

ks | Vergangene Woche Donnerstag entschied das Landgericht Karlsruhe, dass der DocMorris-Marktplatz, auf dem sich Vor-Ort-Apotheken in Deutschland gegen Gebühren präsentieren können, gegen das Apothekengesetz verstößt. Unter anderem bejahte es einen Verstoß gegen das dort seit 2020 verankerte Rezept-Makelverbot. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Abmahnung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Kammerpräsident Armin Hoffmann sprach von einem „guten Tag für die Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken“.

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